Es zeige, dass die allermeisten Österreicher die Religionsgemeinschaften und ihre Leistungen für die Allgemeinheit schätzten, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Um eine Debatte im Parlament zu erzwingen, hätte das Volksbegehren 100.000 Unterschriften sammeln müssen. Die Initiatoren wollten die gesetzlich gewährten Leistungen für alle Konfessionen bekämpfen und forderten eine schärfere Trennung zwischen Kirche und Staat.
Schönborn wertete das Ergebnis als "ein deutliches Votum für die bewährte Zusammenarbeit von Staat und Kirche in Österreich bei gleichzeitiger institutioneller Trennung". Die "freie Kirche in einem freien Staat" werde offenbar von den allermeisten als ein Modell für das friedliche Miteinander bejaht.
Schönborn: Unseriöse Behauptungen und einseitige Darstellungen
Die Diskussionen rund um das Volksbegehren habe wieder deutlich gemacht, "wie viele Leistungen die Kirche für Soziales, Bildung, Kultur und den Zusammenhalt in der Gesellschaft laufend erbringt", betonte der Kardinal. Er kritisierte "unseriöse Behauptungen und einseitige Darstellungen über die Kirchen" von Seiten der Initiatoren.
Schönborn räumte ein, dass die Kirche die Ursachen des zum Ausdruck gekommenen Unbehagens mit der Kirche und der Religion analysieren müsse. Das Zweite Vatikanische Konzil habe zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses auch eine Reaktion auf Fehler der Kirche und der Gläubigen sein kann. "Daher bleibt der ehrliche und aufmerksame Dialog mit Andersdenkenden und Kritikern Aufgabe aller in der Kirche", hielt der Vorsitzende der Bischofskonferenz fest.
Mit insgesamt 56.660 Unterschriften rangiert das "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" auf dem letzten Platz aller 37 bisher in Österreich durchgeführten Volksbegehren. Ziel war die Forderung nach einem Verfassungsgesetz für eine "klare Trennung von Kirche und Staat". Damit sollten nach Wunsch der Initiatoren "kirchliche Privilegien" abgeschafft und die "gigantischen Subventionen an die Kirche" gestrichen werden. Darüber hinaus wurde die Forderung nach einem eigenen "Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen" erhoben.
Getragen wurde das Volksbegehren von verschiedenen Initiativen wie einer Plattform "Betroffene kirchlicher Gewalt", den "AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich" und dem Freidenkerbund.