Ein Badezimmer für 31.000 Euro. Beheizte Steine in einem Kreuzgang für 19.000 Euro. Lautsprecher für 45.000 Euro. Der Prüfbericht zum Limburger Bauprojekt, den die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht hat, listet auf 100 Seiten minutiös auf, was am Domberg zwischen 2004 und 2014 alles falsch gelaufen ist: finanziell, aber auch rechtlich und in der Kommunikation.
So weisen die Finanz- und Bausachverständigen nach, dass allein durch die Neuplanungen Mehraufwendungen von 8,3 Millionen Euro entstanden - also mehr als ein Viertel der Baukosten. Vier neue Architekten-Entwürfe hat es zwischen 2007 und 2010 gegeben, der Raumbedarf vervierfachte sich. Und die Tieferlegung des Baus im Felsgrund des Dombergs machte knapp ein Zehntel der Baukosten aus. Und dann ist da noch die lange Liste der Luxus-Objekte wie ein Koi-Teich für 213.000, ein "Garten der Stille" für 667.000 oder bronzene Fensterrahmen für 1,7 Millionen Euro.
10 Jahre Misswirtschaft
Doch nicht nur bei den Kosten ist der Bericht geeignet, Licht ins Dickicht der Mutmaßungen und Verschleierungs-Strategien zu bringen. Er zeichnet auch nach, wie die Kosten seit Beginn zu niedrig kalkuliert und wahrheitswidrig kommuniziert wurden. Das war schon so, als das Limburger Domkapitel 2004 ohne Rechtsgrundlage den Bau des Bischofshauses beschloss. Und es trug sich durch bis zuletzt, als Tebartz dem päpstlichen Sondergesandten noch im September 2013 wichtige Details verschwieg.
Wie in einem Lehrstück zeigt der Bericht, wie es dem Bischof gelang, durch veränderte Statuten das Bauprojekt jeglicher Kontrolle zu entziehen. Am Ende steuerte und bezahlte ein vom Rest des Bistums abgeschottetes Mini-Gremium ein Bauprojekt, das ihm immer schneller über den Kopf wuchs.
Vergleichsweise milde urteilt die Kommission in anderen Fragen. So habe das Projekt trotz der Kosten die finanzielle Substanz des Bischöflichen Stuhls vermutlich nicht in der Substanz gefährdet. Der hatte so viel Geld, dass selbst ein noch so teurer Bau am Domberg es nicht zur Gänze verschlingen konnte. Offen bleibt, ob die kirchenrechtlichen Verstöße römisches Kontrollrecht tangierten. Denn das Geld wurde nicht verschleudert, sondern lediglich in eine - wenn auch teure - Immobilie investiert. Der Bischof hätte jedenfalls nicht den Bau in Einzelprojekte zu je fünf Millionen Euro stückeln müssen, wie er es vorsichtshalber tat.
Domkapitel im Zwielicht
Auch beim Verkauf von Sondervermögen zur Überwindung von Liquiditäts-Engpässen bemängelt die Kommission im Wesentlichen Formfehler und kritisiert vor allem, dass Beratungsgremien wie Domkapitel und Vermögensverwaltungsrat davon zu spät erfuhren. Auch diese beiden Gremien bekommen in dem Bericht keine guten Noten.
Das Domkapitel hat demnach den Bau erst ohne rechtliche Grundlage beschlossen, später hat es sich dann jegliche Kontrolle entziehen lassen. Wenig wachsam hat sich laut Prüfung auch der Vermögensverwaltungsrat verhalten - jenes Gremium, aus dem ab 2013 lauter Protest ertönte, als das Kind längst in den Brunnen gefallen war. Der Bericht zeigt auch auf, dass der Rat den handelnden Personen eine Art Generalvollmacht für ihre freigebigen Ausgaben erteilt hatte.
Fazit: Für eine Amtsenthebung durch den Papst hätte die eindrucksvolle Fehlerliste vermutlich nicht ausgereicht, denn dafür kennt das Kirchenrecht nur einige Extremfälle, die hier nicht gegeben waren. Doch da Tebartz bereits bei seiner Romreise im Oktober 2013 den Amtsverzicht angeboten hatte, musste der Papst jetzt nur noch entscheiden, ob und wann er ihn annimmt. Dass der Bischof nach Veröffentlichung des Prüfberichts mit all seinen erschütternden Details noch das Bistum hätte leiten können, war nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.