Das sagte Bischof Norbert Trelle beim Medienempfang des Bistums in Hildesheim. Wenn etwas plausibel sei, bedeute dies nicht, "dass es so war". Am vergangenen Freitag hatte das Bistum mitgeteilt, dass dem 1988 verstorbenen Heinrich Maria Janssen vorgeworfen werde, in seinen ersten Amtsjahren einen Jungen sexuell missbraucht zu haben.
Reste von Zweifel
Dies solle nicht heißen, "dass ich jetzt alles eine Nummer kleiner mache", so Trelle weiter. Aber einen "glasklaren Nachweis für das Eine oder Andere wird man nie erbringen können", da der Beschuldigte verstorben sei. Auch bei ihm selbst blieben "Reste von Unsicherheit, Skepsis und Zweifel".
Gleichzeitig wies der Bischof darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung der Vorwürfe gegen Janssen wie üblich auch mit einer eidesstattlichen Erklärung des Opfers verbunden gewesen sei. "Wenn die Aussage nachvollziehbar ist, soll sie nicht angezweifelt werden", betonte Trelle. Das heiße aber nicht, "dass jeder, der behauptet, Opfer zu sein, einen Vertrauensvorschuss bekommt".
Mit der Zahlung einer Anerkennungsleistung sei grundsätzlich "kein Urteil in der Sache verbunden und auch keine Bestätigung der Tatabläufe", so der Bischof. Vielmehr solle diese Zahlung dem Opfer ein Signal geben, dass "wir ihm nicht aus Eigeninteresse misstrauen". Es handele sich um eine Art "seelisches Schmerzensgeld", auch wenn klar sei, dass Geld die seelischen Verletzungen nicht heilen könne.
Bischof Janssen unter Vorwurf sexuellen Missbrauchs
Janssen wird vorgeworfen, in seinen ersten Amtsjahren Ende der 50er Jahre bis Anfang der 60er Jahre einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Das Bistum hält die Vorwürfe "in Teilen für plausibel" und leistete eine Anerkennungszahlung von 10.000 Euro. Janssen, am 28. Dezember 1907 in Rindern bei Kleve geboren, war von 1957 bis 1982 Bischof von Hildesheim.
Er ist der erste deutsche Bischof, dem sexueller Missbrauch Minderjähriger vorgeworfen wird. Laut dem Magazin "Der Spiegel" gab der Betroffene an, der Bischof habe ihn regelmäßig durch Masturbation, Oral- und Analverkehr missbraucht. Diese Übergriffe hätten "unter Ausnutzung der bischöflichen Autorität und Stellung" stattgefunden.