Das Erzbistum Köln will Bekenntnisschulen stärken

Profil schärfen

Bekenntnisschulen in NRW bleiben erhalten, können künftig aber leichter in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Wird das nun reihenweise geschehen? Eine Einordnung von Christoph Westemeyer, zuständig für Bekenntisschulen im Erzbistum Köln.

Religionsunterricht (KNA)
Religionsunterricht / ( KNA )

domradio.de: Wie bewerten Sie die Änderungen am Schulgesetz?

Westemeyer: Erfreulicherweise hat es am Ende einen Konsens von Politik und Kirchen gegeben. Es gab ja noch viel vehementere und weitreichendere Forderungen gegen die Schulform der Bekenntnisschulen. Die kamen vor allen Dingen aus Elterninitiativen. Die nun beschlossenen Änderungen tragen dazu bei, dass diese wichtige Schulart nicht abgeschafft wird und die Bildungsvielfalt in NRW erhalten bleibt. Und weiterhin bestimmen die Eltern, welche Schulart die Richtige für das Kind ist. Allerdings kann die Initiative nun auch von der Kommune ausgehen, z.B. wenn es an einem Ort gar keine Gemeinschaftsgrundschule gibt.

domradio.de: Erwarten Sie nun viele Umwandlungen?

 

Westemeyer: Man wird damit rechnen müssen, dass an der einen oder anderen Stelle eine Schule umgewandelt wird. Vielleicht gibt es sogar Schulen, wo auch heute schon nur noch "katholisch" draufsteht, aber gar nicht mehr "katholisch" drin ist. Insofern werden die Schulen sich auch stärker profilieren und ganz bewusst den Anspruch einer katholischen Schule vermitteln müssen. Eine Bekenntnisschule sollte sich auch unterscheiden von einer Gemeinschaftsgrundschulen, sonst würde sie gar keinen Sinn machen. Das ist im Sinne einer pluralen Bildungslandschaft enorm wichtig.

 

Und auch heute schon lernen ja auch viele nicht-katholische, nicht-getaufte Schüler an katholischen Bekenntnisschulen. Dann nämlich, wenn die Eltern das ausdrücklich so wollten. Die Bekenntnisschule ist also keine Schule, die ausschließt, sondern ein Schule, die einschließt.

domradio.de: Woran erkennt man denn das klare katholische Profil in einem Grundschulalltag?

Westemeyer: Z.B. dürfen die Feste des Jahreskreis gelebt und gefeiert werden, ohne dass bestimmte Eltern das einfach ablehnen können. Also: Wir feiern St. Martin und kein Lichterfest. Wir feiern Ostern und kein Hasenfest. Oder denken Sie auch an das Kreuz in der Schule. Hier kann der Glaube in intensiver Weise gelebt werden. Dieses Profil muss aber auch gelebt werden.

Das Interview führte Verena Tröster.


Quelle:
DR