DOMRADIO.DE: Aus kirchlichen Reihen gibt es Kritik daran, dass sieben deutsche Bischöfe um den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki einen Brief an den Vatikan geschrieben haben, in dem sie um eine Klärung bezüglich der Frage des Kommunionempfangs von konfessionsverschiedenen Ehepaaren im Einzelfall bitten. Dafür hatte sich eine Zweidrittelmehrheit bei der Frühjahrsversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ausgesprochen. Sie begrüßen aber diesen Brief. Warum?
Prof. Helmut Hoping (Professor für Dogmatik an der Universität Freiburg): Dieses Vorgehen ist ganz normal, denn jeder Ortsbischof hat das Recht, sich an den Heiligen Stuhl zu wenden und um eine Klärung in einer Frage zu bitten, die auch die Einheit von Lehre und Pastoral betrifft.
Es ist ja so, dass in Fragen der Lehre - wenn also die Bischofskonferenz Lehraussagen fasst - eine Einstimmigkeit erforderlich sein muss. Wenn es nur eine Zweidrittelmehrheit gibt, dann ist eine Überprüfung des Beschlusses durch den Vatikan nötig. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die von den Bischöfen angedachte Handreichung Lehraussagen betrifft.
Ich denke, dass Kardinal Marx und andere Bischöfe der Meinung sind, dass es sich hier nicht um einen solchen Beschluss handelt. Aber jeder Bischof hat in Verbindung mit anderen das Recht, hier eine Klarstellung vorzunehmen.
Ich begrüße diesen Brief deshalb, weil erstens der theologische Status der Deutschen Bischofskonferenz bis heute nicht abschließend geklärt ist und zweitens hier ja eine Materie berührt ist, bei der es durchaus um Lehrfragen geht.
DOMRADIO.DE: Wäre es nicht einfacher gewesen, sich noch einmal zusammenzusetzen und die Bedenken anzusprechen als direkt auf die ganz hohe Ebene zu gehen?
Hoping: Man muss natürlich schauen, wie es zu diesem Beschluss gekommen ist. Nach meiner Information hat Kardinal Marx im Vorfeld dieses Beschlusses weder die Glaubenskongregation noch den Einheitsrat im Vatikan konsultiert, was ungewöhnlich ist, weil es sich hier nicht nur um eine pastorale Frage oder eine Statutenfrage handelt, sondern wirklich die Einheit von Lehre und Pastoral berührt ist. Deshalb ist das Vorgehen meines Erachtens ungewöhnlich. Jetzt erfolgt die Überprüfung dieser Empfehlung, die ja noch nicht veröffentlicht ist und deshalb auch keine Rechtskraft hat.
Das hätte man anders haben können. Man sollte nun auch nicht so tun, als ob das nur eine kleine Gruppe von Bischöfen ist, die hier interveniert. Wir haben es hier bei 27 Bistümern mit sieben Diözesanbischöfen zu tun. Das ist keine kleine Gruppe, sondern fast ein Drittel der Bischöfe, die sich hier an den heiligen Stuhl wendet. Das ist meines Erachtens die Konsequenz einer nicht sehr gut vorbereiteten und auch mit Rom nicht abgestimmten Aktion des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.
DOMRADIO.DE: Die Kommentatoren in den Medien fühlen sich heute an den Streit um die Schwangerenkonfliktberatung aus dem Jahr 1999 erinnert, als der damalige Kölner Kardinal Joachim Meisner auch einen Brief an Papst Johannes Paul II. geschrieben hat, weil er den Mehrheitsbeschluss der Bischofskonferenz in der Sache nicht mittragen wollte. Besteht jetzt nicht die Gefahr einer Spaltung der Bischöfe hier in Deutschland? Ist es nicht auch relativ gefährlich, was da jetzt passiert?
Hoping: Ich glaube nicht, dass man diese zwei Fälle miteinander vergleichen kann, weil die Antwort auf die Frage des Ausstiegs aus der Schwangerschaftskonfliktberatung absehbar war. In diesem Fall ist es etwas anders und da verstehe ich Kardinal Woelki vollkommen. Ist es sinnvoll, dass eine Kirche national diese Frage unabhängig von der Weltkirche entscheidet?
Wenn man in die amerikanische Presse von gestern und heute schaut, dann sieht man auch, wie irritiert man vor allem in der nordamerikanischen Presse darüber ist, was hier passiert. Diese Sache wird in den einzelnen Ortskirchen, Nationen und Kontinenten sehr unterschiedlich beurteilt.
Jetzt stellt sich eben die Frage, ob Papst Franziskus wirklich die Überprüfung zulassen wird oder ob er eigenmächtig entscheiden wird. Es kann natürlich sein, dass Papst Franziskus den Mehrheitsbeschluss der Deutschen Bischofskonferenz bekräftigt oder dass aufgrund der Prüfung der beiden Dikasterien (die einzelnen Ämter der römischen Kurie, Anm. d. Red.) Einarbeitungen in diesen Text erfolgen und er auch erst dann veröffentlicht werden kann, was mir wahrscheinlicher erscheint.
DOMRADIO.DE: Wir bewegen uns auf theologischer Ebene. Blicken wir einmal auf die Praxis. Wie viele konfessionsverschiedene Ehepaare gibt es denn, die den dringenden Wunsch verspüren, gemeinsam zur Kommunion zu gehen? Oder handelt es sich nicht am Ende um einen kirchlichen Richtungsstreit, der über solche Prinzipienfragen ausgetragen wird?
Hoping: Das ist meines Erachtens eine sehr kleine Gruppe. Ich kenne solche Fälle. Ich würde auch als Diakon, der ich bin, diese konfessionsverschiedenen Paare niemals wegschicken. Ich würde ihnen die Eucharistie nicht verweigern - auch dem evangelischen Partner nicht. Es sind aber wirklich nur wenige Fälle. Das Problem ist, man muss natürlich diesen Beschluss der Bischofskonferenz auch in einem weiteren Kontext sehen. Denn jetzt erwartet die Evangelische Kirche in Deutschland schon auch eine Änderung im Kirchenrecht für den Empfang des evangelischen Abendmahls durch Katholiken. Es ist wie bei "Amoris laetitia" und auch hier, dass man schon den Eindruck gewinnen kann, dass über Einzelfallentscheidungen versucht wird, die Lehre zu verändern.
Das Interview führte Ina Rottscheidt.