Aus Libyen vertriebene Wanderarbeiter kämpfen in Deutschland für ein humanitäres Bleiberecht

Weit entfernt vom menschenwürdigen Dasein

Niemand weiß, wie viele Libyen-Flüchtlinge über Italien nach Deutschland eingereist sind. Es könnten Tausende sein. Offen ist die Frage, wie die Bundesländer mit den Gestrandeten umgehen wollen. Der Druck, eine humanitäre Lösung zu finden, steigt.

Zukunft in Deutschland? (dpa)
Zukunft in Deutschland? / ( dpa )

Rund 25.000 afrikanische Wanderarbeiter flohen vor Rebellion und Krieg aus Libyen nach Italien oder wurden dorthin vertrieben. Viele erhielten eine "Permesso di Soggiorno", eine Aufenthaltsgenehmigung für Italien - verbunden mit einer Arbeitserlaubnis. Damit können sie sich auch bis zu drei Monate frei in anderen Staaten der EU bewegen. Nur arbeiten dürfen sie dort nicht.

Nach Angaben der seit Monaten für Aufsehen sorgenden Flüchtlingsgruppe "Lampedusa in Hamburg" sind 6.000 von ihnen wegen überfüllter Lager und schlechter Lebensbedingungen nach Deutschland weitergereist. Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, erscheint die Zahl sehr hoch. Es sei nicht immer leicht, die einzelnen Gruppen voneinander abzugrenzen. An den Protestorten, etwa am Oranienplatz in Berlin, gebe es Menschen mit völlig unterschiedlichen Fluchtgeschichten.

Aufenthaltsrecht gefordert

Die Grünen-Politikerin Canan Bayram geht von 120 bis 150 "Lampedusa-Flüchtlingen" aus, die in Berlin leben und nur mit Essenspenden versorgt werden. Sie fordert den Senat auf, den über Italien eingereisten Personen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren: Wenn der politische Wille da sei, dann stehe ihm das Gesetz nicht entgegen, weil es genügend rechtliche Spielräume gebe, betont die Grünen-Politikerin.

Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates in Nordrhein-Westfalen, berichtet, dass viele Menschen kommen, die schon in Italien ein Asylverfahren durchlaufen und hier keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen haben. Denn: Nach dem Dublin-II-Verfahren besteht ein solcher Anspruch nur in dem Staat, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben.

"Wir haben das Recht, hier zu sein"

"Es ist der Verwaltung bekannt, dass es auch in Bonn mittel- und obdachlose Menschen gibt, denen wie in Hamburg jegliche Unterstützung durch die Stadt versagt wird", schreibt eine Gruppe von Betroffenen, die sich in der einstigen Bundeshauptstadt nach jahrelanger Flucht zusammengeschlossen hat. Die Stadt wird aufgefordert, den Gestrandeten aus Nigeria und anderen Ländern einen sicheren Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt und zu medizinischer Versorgung zu gewähren.

Auch in Frankfurt leben Flüchtlinge in ähnlicher Lage. 22 von ihnen haben jetzt in einer Kirchengemeinde Obdach gefunden. In Hamburg sind einige der obdachlosen "Lampedusa-Flüchtlinge" seit mehr als fünf Monaten in Kirchen, Moscheen und bei Privatpersonen untergekommen. Sie fordern ein Bleiberecht aus humanitären Gründen.

"Wir haben nicht den Nato-Krieg in Libyen überlebt, um auf Hamburgs Straßen zu sterben" - lautet einer ihrer Slogans. "Wir haben das Recht hier zu sein", schreiben sie in einem offenem Brief.

Angst vor EU-Politik

Weiter ist dort zu lesen: "Wir stellen keine Asylanträge, weil wir das Prozedere bereits in Italien durchlaufen haben". Ein erneutes Verfahren sei nicht nur unnötig, sondern mache auch rechtlich gesehen keinen Sinn. Viele zögerten, ihre Identität bei den Behörden anzugeben, weil es kein Signal für eine sichere Lösung gebe: "Wir haben Angst davor, dass die europäische Politik unser Leben ein weiteres Mal zerstört."

Der Hamburger SPD-Senat will die Männer nach Italien abschieben, weil er unterstellt, dass die drei Monate gültigen Reise-Visa abgelaufen sind. Das nachzuweisen ist jedoch schwierig, weil es innerhalb der EU keine regulären Kontrollen gibt, die Grenzübertritte dokumentieren.

Dieser Kurs befeuert die Debatten über den Umgang mit Flüchtlingen und das Dublin-II-Verfahren. Unterstützer fordern vom Hamburger Senat, rechtliche und politische Spielräume für die Kriegsflüchtlinge zu nutzen, etwa über eine Gruppenanerkennung nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kann bestimmten Gruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen das Bleiben gestattet werden. Diese Menschen können dann ohne Wartefrist arbeiten und benötigen keine Zustimmung der Arbeitsagentur.


Quelle:
epd