Die Kirchenleitung hat eine externe Untersuchung des Siegener Verdachtsfalls auf sexualisierte Gewalt beschlossen, der zu Kurschus` Rücktritt führte. Das teilte die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) am Freitag in Bielefeld mit.
Untersuchung auf mehreren Ebenen
Demnach soll zum einen eine Kanzlei die rechtlichen Aspekte des Vorgangs untersuchen, soweit sie über die staatsanwaltlichen Ermittlungen hinausgehen. In den Blick genommen würden etwa das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie disziplinar- und arbeitsrechtliche Fragen.
Zum anderen soll der Fall von Sozial- und Kommunikationswissenschaftlern aufgearbeitet werden. Dafür sollten Institute und Wissenschaftler beauftragt werden, die auch an der bundesweiten Missbrauchsstudie für die EKD beteiligt sind, die am Donnerstag in Hannover vorgestellt wird.
Kurschus war am 20. November als EKD-Ratsvorsitzende und als Präses der westfälischen Landeskirche zurückgetreten. Ihr wird vorgeworfen, als Gemeindepfarrerin in Siegen schon Ende der 1990er Jahre über Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen einen Kirchenmitarbeiter informiert gewesen zu sein, diese aber nicht gemeldet zu haben. Kurschus wies die Darstellung zurück, legte aber mit Hinweis auf die öffentliche Debatte ihre Ämter nieder.
Zustimmung von Kurschus
Mit dem Auftrag zur unabhängigen Aufarbeitung untermauere die westfälische Kirchenleitung ihren festen Willen, alle Aspekte des Siegener Falles lückenlos zu erkennen und aufzudecken, hieß es. Das Vorhaben finde auch die Zustimmung von Kurschus.
"Ich begrüße die Beschlussfassung der Kirchenleitung der EKvW, unabhängig, extern und mit fachlicher Expertise alle Vorgänge um die Fälle sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Siegen und die damit verbundenen Prozesse sowie die daraus resultierenden Folgen umfassend aufzuarbeiten", erklärte sie laut Mitteilung. "Das entspricht dem von mir auch schon als Präses formulierten Anliegen und Anspruch auf umfängliche unabhängige Aufklärung."
Die Ausschreibung für den Untersuchungsauftrag soll der Landeskirche zufolge zeitnah erfolgen. Die Arbeit an der Aufarbeitungsstudie solle dann schnellstmöglich beginnen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall dauerten indes noch an.