Erfolg und Niederlage für Woelki in Verfahren gegen "Bild"

Gericht hat entschieden

Die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über den Kölner Erzbischof Woelki sowie den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche war in Teilen rechtswidrig. Manche Behauptungen dürfen nicht weiter verbreitet werden.

Figur der Justitia / © r.classen (shutterstock)

Das Landgericht Köln bewertete in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Berichterstattung in zwei Artikeln in der Online-Ausgabe im April 2021 als unzulässig, wie das Landgericht Gericht am Mittwoch in Köln entschied. Ein weiterer Artikel aus dem Juni 2021 durfte hingegen so erscheinen. Gegen die Urteile kann beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. (AZ: 28 O 276/21 und 28 O 279/21)

Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht

In einem Urteil untersagte das Gericht dem Verlag, in zwei am 27. April 2021 in der Online-Ausgabe der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Artikeln mit den Überschriften "Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester" und "Stoppen Sie den Kardinal!" bestimmte Behauptungen zu verbreiten. Diese verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, hieß es zur Begründung. (AZ: 28 O 276/21)

"Bild" darf dem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr berichten, dass Woelki einen "Sexualstraftäter" zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf befördert habe. Diese Meinungsäußerung mit Tatsachenkern sei unzutreffend, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe, entschied das Gericht.

Unzulässige Bezeichnungen

Auch die Äußerung, Kardinal Woelki habe einen Priester befördert, obwohl dieser zuvor einen Kindesmissbrauch gestanden habe, ist laut Gericht unzulässig. Sie entspreche in mehrfacher Hinsicht nicht den Tatsachen. Es habe sich in diesem Zusammenhang nicht um ein Kind gehandelt, sondern um einen Jugendlichen, mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen gekommen sei.

Der Priester dürfe nicht als "Missbrauchs-Priester" bezeichnet werden. Daher komme es auch nicht mehr darauf an, ob Woelki selbst von diesem Vorfall gewusst habe.

Andere Artikel waren in Ordnung

Den Artikel mit der Überschrift: "Wegen Woelki-Skandal - Treten ALLE deutschen Bischöfe zurück?" durfte "Bild.de" hingegen am 28. Juni 2021 veröffentlichen. Der Leser verstehe die Angaben in dem konkreten Artikel nicht so, dass allein und ausschließlich wegen des "Woelki-Skandals" alle deutschen Bischöfe gegenüber dem Papst ihren Rücktritt anböten, erklärte das Gericht. Aus dem weiteren Artikel ergebe sich zweifellos, dass allgemein der "Vertuschungs- und Missbrauchsskandal" in der katholischen Kirche und auch Verfehlungen anderer Mitglieder Hintergrund dieser Überlegungen seien.

Auch die Bezeichnungen "Woelki-Skandal" sowie "Missbrauchs- und Vertuschungsskandal" sind laut Landgericht zulässige Bewertungen der Situation. Hier liege keine Verdachtsberichterstattung vor, zu der Woelki zuvor hätte angehört werden müssen. Denn unter anderen habe Papst Franziskus offen kommuniziert, dass der Erzbischof bei der Missbrauchsaufarbeitung große Fehler gemacht habe. Unbestreitbar sei auch, dass es einen Missbrauchsskandal in der Kirche gebe, der vertuscht worden sei.

Reaktion des Kardinals

"Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert", erklärte Woelki nach dem Urteil.

"Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."

Weitere Urteile im Juni

Woelki hatte im vergangenen Jahr in Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen insgesamt fünf Berichte der Zeitung erwirkt. Weitere Urteile in der Sache wird die 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva am 8. und 22. Juni verkünden. Gegen die nun bekannt gegebenen Entscheidungen kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden. Auch der betroffene Priester selbst hat gegen Artikel der "Bild"-Zeitung geklagt.

Quelle:
epd , KNA