Kirchenbüro kritisiert Bayern im Hinblick auf Sonntagsschutz

Starke Aufweichung

Als maßvolle Liberalisierung will die bayerische Staatsregierung ihre Pläne für Neuregelungen beim Ladenschluss verstanden wissen. Nun mehren sich besonders auf katholischer Seite kritische Stimmen, auch mit Blick auf die Verfassung.

Menschen mit Einkaufstaschen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Menschen mit Einkaufstaschen / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Kritik an den Eckpunkten des geplanten bayerischen Ladenschlussgesetzes nimmt zu.

Am Freitag äußerte der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi, sein Bedauern darüber, "dass ausgerechnet Bayern den Sonntagsschutz stärker aufweichen will als andere Länder". Dies widerspreche der "ansonsten gerne betonten" Bedeutung der religiösen und kulturellen Wurzeln Bayerns.

Matthias Belafi, Leiter des Katholischen Büros Bayern / © Dieter Mayr (KNA)
Matthias Belafi, Leiter des Katholischen Büros Bayern / © Dieter Mayr ( KNA )

Nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung sollen vollautomatisierte Kleinstsupermärkte künftig rund um die Uhr öffnen dürfen, auch sonntags. Belafi kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Bayern dazu eine größere Verkaufsfläche als etwa Hessen zulassen wolle und keine Beschränkung beim Warenangebot vornehme. Es reiche nicht aus, dass ihr Betrieb ohne Personal auskomme. "Ihr Betrieb an sich stört den Schutz des Sonntags."

Verfassungsrechtliche Bedenken

Der Leiter des Katholischen Büros verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz von 2009. Demnach genügt "ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer" grundsätzlich nicht für Ausnahmen. Sonn- und Feiertage müssten sich deutlich von Werktagen unterscheiden. Der Sonntag diene nicht nur der Arbeitsruhe und dem Schutz der Arbeitnehmer, er sei ein Kulturgut.

Wird die Sonntagsruhe aufgeweicht? / © Lisa-S (shutterstock)
Wird die Sonntagsruhe aufgeweicht? / © Lisa-S ( shutterstock )

Das Katholische Büro hoffe daher, "dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Verbesserungen beim Schutz des Sonntags erreichen lassen".

Bereits am Donnerstag hatte die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Bayern die Pläne der Staatsregierung kritisiert. Dabei zog der Verband in Zweifel, dass digitale Kleinstsupermärkte am Sonntag ohne Personal auskämen.

Das Katholische Büro ist die zentrale Kontaktstelle der sieben bayerischen Bistümer zur Landespolitik.

Sonntagsruhe in Deutschland

In Deutschland ist die Sonntagsruhe durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt, der wiederum auf die Verfassung der Weimarer Republik verweist. Demnach dient der Sonntag "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung".

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA