Das Buch mit dem Titel "Vater darf das!" über die Vorwürfe gegen den Schönstatt-Gründer Pater Josef Kentenich hat ein Nachspiel. Das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern leitete nach Erscheinen rechtliche Schritte gegen die Autorin Alexandra von Teuffenbach und den Verlag Traugott Bautz ein.
Das teilte die Schönstatt-Bewegung am Samstag auf ihrer Internetseite mit. "Wir verwahren uns gegen die Vorverurteilung Pater Josef Kentenichs durch dieses Buch", heißt es in der von Generaloberin M. Aleja Slaughter und Generaldirektor Bernd Biberger unterzeichneten Information.
Antrag auf einstweilige Verfügung
Die Autorin und der Verlag seien aufgefordert worden, Beschuldigungen zu unterlassen, seien dem aber nicht nachgekommen. Daraufhin sei ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt worden, damit Äußerungen "im oben genannten Sinn" untersagt werden sollten, heißt es in der Information im Rahmen der Delegiertentagung der Schönstatt-Bewegung Deutschland.
Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden. In der "Frage der Klagebefugnis" müsse man als berechtigt angesehen werden, "die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Pater Kentenich geltend zu machen".
Das angerufene Gericht habe signalisiert, "dass eine solche Legitimation der Schönstätter Marienschwestern in Betracht kommt", heißt es.
Expertengruppe soll den Fall prüfen
Unterstützt würden "alle Anstrengungen, die zur historischen Aufarbeitung und Klärung unternommen werden", und man stelle den verschiedenen Kommissionen "alle dafür relevanten Archivdokumente unserer Gemeinschaft" zur Verfügung.
Das gelte vor allem für die vom Trierer Bischof Stephan Ackermann eingesetzte Expertengruppe. Das Bistum Trier hatte am Freitag mitgeteilt, dass es das Vorgehen zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Kentenich ändert. Anstelle einer Historikerkommission soll nun eine Expertengruppe den Fall prüfen.
Zwischen Geheimhaltung und Transparenz
Das biete "mehr Möglichkeiten", denn eine im Rahmen des Verfahrens zur Seligsprechung eingesetzte Historikerkommission müsse den Vorgaben des Vatikan folgen. Dazu zähle etwa Geheimhaltung. Ziel des neuen Verfahrens sei es aber, "möglichst transparent vorzugehen und auch über Ergebnisse sprechen zu können", betonte Ackermann.
Im Sommer waren Vorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung erhoben worden. Die in Rom tätige Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach wirft dem bis heute populären Pater Kentenich systematische Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor.
Dokumente aus der Zeit von Pius XII eingesehen
Sie stützt sich dabei unter anderem auf neu zugängliche vatikanische Dokumente aus der Zeit des Pontifikats von Papst Pius XII. (1939-1958). Ihre Anschuldigungen hat sie in dem Buch "Vater darf das!" veröffentlicht.
Darin schildern etwa mehrere Schönstätter Marienschwestern einen fragwürdigen Führungsstil des Gründervaters sowie unzulässige Beichtpraktiken und körperliche Berührungen. Für Kentenich läuft seit 1975 ein Seligsprechungsverfahren.
Bekannt ist, dass Kentenich nach einem Prüfverfahren des Vatikan 1951 ins Exil in die USA geschickt wurde und 1965 nach Schönstatt zurückkehrte. Diese Schritte werden allerdings unterschiedlich bewertet.
Die Schönstatt-Bewegung ist eine katholische geistliche Gemeinschaft, der sich eigenen Angaben zufolge bundesweit rund 20.000 Menschen zugehörig fühlen. Gegründet wurde sie 1914 in Schönstatt, einem Stadtteil von Vallendar bei Koblenz. Nach dem Zweiten Weltkrieg breitete sich die Bewegung international aus.