Sie soll radikalen Kräften ein berufliches oder ehrenamtliches kirchliches Engagement verwehren, hieß es am Mittwochabend im nordhessischen Hofgeismar. Eine Mitarbeit in der Landeskirche sei für diejenigen ausgeschlossen, die "öffentlich durch Wort oder Tat den christlichen Werten und dem Auftrag der Kirche oder den Grundsätzen ihrer Ordnung widersprechen".
Aufgrund der Zunahme von extremen politischen Haltungen sei es wichtig, eine rote Linie in kirchlichen Leitungsgremien aufzuzeigen. Zugleich wolle man im Gespräch mit Andersdenkenden bleiben, hob Katrin Wienold-Hocke, Pröpstin des Sprengels Kassel und Mitglied im Rat der Landeskirche, hervor. Christinnen und Christen träten für Gerechtigkeit, Toleranz und Verständigung ein. Das verbiete "extremistische, antisemitische und islamfeindliche, rassistische oder sonst menschenverachtende Positionen".
Zuvor hatte das Kirchenparlament eine entsprechende Änderung der Grundordnung beschlossen, um vor der Kirchenvorstandswahl 2025 die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit mit Blick auf das persönliche Verhalten des Bewerbers oder der Bewerberin anzupassen. Das Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Synodenbeschluss ersetzt die bisherige Formulierung der "Betätigung kirchenfeindlicher Gesinnung".