Freiheit ist das oberste Gebot des Staates, weshalb dieser lediglich auf die Einhaltung der Gesetze pocht, nicht aber die Gesinnung seiner Bürger regelt. Daher spricht der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee nur sehr zurückhaltend von der Definition des Bösen aus juristischer Sicht, auch wenn er das weitgehende Verschwinden und Verschweigen darüber in Kirche und Kultur bedauert. Es gebe aber Tendenzen, eine Art Zivilreligion zu errichten, die eine bestimmte Gesinnung zur Norm erhebt. Diese Bestimmung sieht Isensee jedoch als höchst zweifelhaft an, denn der Staat habe die Aufgabe, die Freiheit einer Religion zu sichern, aber nicht selbst eine zu sein.
Prof. Isensee hielt seinen Vortrag im Rahmen des Frühjahrskonvents des Tempelritterordens e.V. im Februar 2015 im Katholisch-Sozialen Institut in Bad Honnef.
Erstsendung: 20.03.2015