Bistum Brooklyn ruft wegen Kirchenschließungen Höchstgericht an

Religionsfreiheit vor Infektionsschutz?

Die US-Diözese Brooklyn hat sich an den Supreme Court gewandt, um eine Ausnahmeregelung für die Corona-Beschränkungen bei Gottesdiensten im Bundesstaat New York zu erwirken. Mehrere Instanzen hatten hatten bereits gegen die Diözese geurteilt.

Nicholas DiMarzio, Bischof von Brooklyn / © Gregory A. Shemitz (KNA)
Nicholas DiMarzio, Bischof von Brooklyn / © Gregory A. Shemitz ( KNA )

Zur Begründung heißt es, dass die Teilnahme am Gottesdienst auf nur zehn Personen beschränkt sei, während einige Geschäfte ohne Kapazitätsbeschränkungen geöffnet bleiben dürfen. Das Bistum hält das für einen Verstoß gegen die von der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Beschränkungen in "roten Zonen"

Im Oktober hatte der New Yorker Gouverneur Andrew Cuomo eine Durchführungsverordnung erlassen, die Kirchen in sogenannten "roten Zonen" die Öffnung nur für maximal 25 Prozent der Kapazität oder 10 Personen erlaubt. Die Diözese Brooklyn klagte wegen der Beschränkungen und gab an, sie habe Sicherheitsmaßnahmen in Kirchen eingerichtet, die genauestens befolgt würden. Sowohl ein Bundesbezirksgericht als auch ein Berufungsgericht urteilten gegen die Diözese, die nun beim Obersten Gericht der USA Berufung eingelegt hat.

"Die Regierung hat das Recht und die Pflicht, die Gesundheit der Bürger zu schützen; aber diese Pflicht kann nicht so weit gefasst sein, dass das Recht auf freie Glaubensausübung ausgelöscht wird", erklärte Bischof Nicholas DiMarzio. Die Diözese müsse vor Gericht kämpfen, um mögliche künftige Verletzungen der Religionsfreiheit zu verhindern.


Quelle:
KNA