Erzbischof Heße befürwortet Klärungen zu möglichem Missbrauchsfall

"Ich begrüße die Klarstellung"

Hamburgs Erzbischof Stefan Heße wird Vertuschung vorgeworfen. Es geht um die Frage, wie er 2010 als Personalchef im Erzbistum Köln mit einem möglichen Missbrauchsfall umging. Jetzt äußert sich Heße erneut zu dem Fall.

Autor/in:
Anita Hirschbeck
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße sieht sich durch eine Stellungnahme des Erzbistums Köln vom Vorwurf der Vertuschung in einem möglichen Missbrauchsfall entlastet. "Ich begrüße die gestrige Klarstellung des Erzbistums Kölns, dass es in einem in der Öffentlichkeit diskutierten möglichen Fall von sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2010 kein Geständnis des beschuldigten Priesters und damit auch keine Vertuschung durch mich gegeben hat", erklärte Heße am Freitag in Hamburg: "Ich begrüße zudem, dass das Erzbistum Köln den betreffenden Fall im Nachhinein überprüft, aufgearbeitet und alle weiteren kirchenrechtlichen Schritte eng mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt hat."

Konkret geht es um einen Pfarrer, der sich in den 1990er-Jahren an seinen minderjährigen Nichten vergangen haben soll. Bereits 2010 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen ermittelt. Seit 2019 wird der Fall neu aufgerollt. Das Erzbistum Köln hatte am Donnerstagabend ausführlich Stellung zum bisherigen Stand der Dinge bezogen. Demnach existieren mehrere Notizen aus dem Jahr 2010 in den Kölner Akten.

"Keine Hinweise auf ein Geständnis" des Beschuldigten

Im Herbst 2010 habe es offenbar ein Gespräch mit dem Beschuldigten im Kölner Generalvikariat gegeben, erklärte die Erzdiözese. Über dieses Gespräch sei eine handschriftliche Notiz gefertigt worden, die "überwiegend schlecht lesbar" sei. Am Donnerstag habe sich jedoch ein Experte für orthografische Transkription das Dokument erneut angesehen. Dieser zweite Versuch habe ergeben, "dass die handschriftliche Notiz aus drei verschiedenen Notizen besteht. Davon ist die erste eine Mitschrift einer Anhörung des verdächtigten Pfarrers durch Dr. Stefan Heße, den damaligen Personalchef".

Das Erzbistum machte keine Angaben zum Inhalt der Mitschrift. Es betonte aber, dass es "keine Hinweise auf ein Geständnis" des Beschuldigten gebe. Zudem habe Heße im Dezember 2010 gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, dass der verdächtige Pfarrer die Vorwürfe bestritten habe.

Verzicht auf Gesprächsprotokoll

Neben der handschriftlichen Notiz gibt es in den Kölner Akten eine maschinengeschriebene Telefonnotiz vom 3. November 2010. Laut Erzbistum Hamburg geht aus dieser Telefonnotiz hervor, dass der beschuldigte Pfarrer in dem Gespräch im Generalvikariat "alles erzählt" habe. Das Erzbistum Köln erklärte nun, aus dieser Passage sei der Eindruck entstanden, es habe sich um ein Geständnis gehandelt, doch "hierbei handelt es sich um eine Interpretation".

Das Kölner Erzbistum ging auch auf den weiteren Inhalt des Dokuments ein, das Inhalte eines Telefonats zwischen der damaligen Justiziarin des Erzbistums Köln und dem damaligen Strafverteidiger des verdächtigten Pfarrers festgehalten habe. In diesem Papier stehe, dass aus der handschriftlichen Notiz über das Gespräch mit dem Geistlichen kein Protokoll gefertigt werden sollte. Die handschriftliche Notiz sollte notfalls vernichtet werden können. "Der damalige Hauptabteilungsleiter Seelsorge-Personal, Dr. Heße, habe dazu sein Einverständnis gegeben", zitierte das Erzbistum Köln weiter aus dem Papier.

Weltliches Verfahren eingestellt

Die "Bild"-Zeitung hatte bereits vergangene Woche über diese Angaben berichtet. Heße bestritt daraufhin, jemals solch einem Verfahren zugestimmt zu haben.

Der Pfarrer, der wegen sexuellem Missbrauchs angezeigt worden war, sei im Oktober 2010 vom damaligen Kölner Kardinal Joachim Meisner beurlaubt worden, teilte das Erzbistum weiter mit. Das weltliche Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem die mutmaßlichen Opfer ihre Aussage verweigerten. Auch zu einem kirchenrechtlichen Verfahren kam es damals nicht, woraufhin Meisner die Beurlaubung des Priesters wieder aufhob.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

"Zu der damaligen Entscheidung, kein kirchenrechtliches Verfahren einzuleiten, kann ich aus heutiger Sicht nur mitteilen, dass ich mich bei der Weiterleitung des Falls an den für diese Entscheidung zuständigen Erzbischof auf die eindeutige rechtliche Einschätzung der Experten verlassen musste, dass es für die Einleitung eines solchen Verfahrens keine Grundlage gibt", erklärte Heße am Freitag dazu.

Im Zuge einer internen Prüfung hatte das Erzbistum Köln die Betroffenen 2019 nochmals kontaktiert und erneut die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Ermittlungsbehörde erhob am 31. Juli dieses Jahres Anklage. Zudem untersagte der heutige Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki dem Pfarrer die Ausübung seines priesterlichen Dienstes.


Quelle:
KNA