Bischof Gebhard Fürst sagte, es brauche allerdings noch weitere, gründliche Beratungen, um "Irritationen oder gar Spaltung" zu vermeiden.
Es gehe bei der Entwicklung eines Konzepts zur Spendung der Taufe durch besonders geschulte, aber nicht geweihte Katholiken um "Qualität vor Schnelligkeit".
Kirchenrecht sieht Ausnahmen vor
In der katholischen Kirche dürfen normalerweise nur Priester und Diakone Kinder taufen. Das Kirchenrecht sieht aber auch Ausnahmen vor. Am bekanntesten ist der Fall der Nottaufe bei Lebensgefahr des Täuflings, in der "jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch" die Taufe spenden darf, wie das Kirchenrecht formuliert.
Vorgesehen ist auch, dass der Bischof Personen mit der Taufspendung beauftragen kann, wenn "ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert" ist.
Wunsch vieler Familien
Laut Diözese reagieren die Überlegungen für neue Taufbeauftragungen auf den Wunsch vieler Familien nach einer Tauffeier im Familienkreis und einer damit verbundenen individuellen Form der Begleitung.
Fürst rief alle Gläubigen zur Teilnahme am Katholikentag im Mai in Stuttgart auf. Das Treffen könne ein Ort des Dialogs für Zukunftsfragen werden. "Angesichts der gegenwärtigen Situation soll er ein großes Friedenszeichen sein."