Generalvikar fordert Regeln für den Umgang mit Extremisten

"Als Kirche rechtlich einschreiten"

Für den Ausschluss von Personen mit extremistischen Positionen aus Kirchengremien bedarf es laut Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp rechtssicherer Festlegungen. Unterschiedliche Regelungen wären vor Gerichten nicht haltbar.

Ein Rosenkranz liegt auf dem Codex Iuris Canonici (CIC), Kodex des kanonischen Rechts, dem Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Rosenkranz liegt auf dem Codex Iuris Canonici (CIC), Kodex des kanonischen Rechts, dem Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts / © Harald Oppitz ( KNA )

Es sei fraglich, ob eine bloße Mitgliedschaft in der AfD ausreiche, um jemanden von kirchlichen Wahl- und Ehrenämtern auszuschließen, sagte der Verwaltungschef des Bistums im Interview der "Westfälischen Nachrichten" (Mittwoch).

Mit Parteiverbot würde Sachlage erleichtern

"Wir sprechen über eine Partei, die zwar in einigen Bundesländern verfassungsrechtlich beobachtet wird, die aber in Deutschland nicht verboten ist", sagte Winterkamp. Gäbe es ein Parteiverbot, wäre alles einfacher. Wenn jemand allerdings öffentlich Remigration, Rassismus oder Antisemitismus propagiere, sei die Sachlage klar. "Dann könnten wir als Kirche rechtlich einschreiten und sagen: Das verträgt sich
nicht mit einem Amt in der Kirche."

Klaus Winterkamp / © Michael Bönte (KNA)
Klaus Winterkamp / © Michael Bönte ( KNA )

Laut Winterkamp prüfen derzeit Juristen, was sich aus dem Papier der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus und Christentum ableiten lässt und was das
für Satzungen für Kirchengremien bedeutet. 

Expertengruppe erarbeitet Linie für den Umgang mit extremistischer Gesinnung

Die Expertengruppe erarbeite eine Linie für den Umgang mit Personen im Haupt- oder Ehrenamt, im Ruhestand oder Klerikern, die eine rechtsextreme oder andere extremistische Gesinnung nach außen tragen. Oder die einer Partei oder Vereinigung angehören, die solche Parolen propagiert. Bis Ende Mai oder Anfang Juni könnte die Prüfung noch dauern.

St. Paulus-Dom in Münster / © Salah Ait Mokhtar (shutterstock)
St. Paulus-Dom in Münster / © Salah Ait Mokhtar ( shutterstock )

Ihm sei sehr an einer bundes- oder zumindest landesweit einheitlichen Linie für die Gremienstatuten gelegen, so Winterkamp. Wenn die Regeln in Köln anders aussähen als in Münster, wäre dies letztendlich vor Gerichten nicht haltbar. Rechtliche Regelungen seien aber nur für Kirchengremien mit Satzungen möglich, also für Pfarreiräte, Kirchenvorstände oder Stiftungen. 

"Wir reden hier nicht über Katecheten oder Ehrenamtliche"

"Wir reden hier nicht über Katecheten für die Erstkommunion oder Ehrenamtliche, die bei einer Tafel arbeiten", so der Generalvikar. "Wir führen keinen Gesinnungstest ein bei Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren." 

Winterkamp nannte es sinnvoll, dass die Kirche neben dem Rechtsextremismus auch linksextremistische Positionen genauer in den Blick nehme und schaue, "inwieweit diese mit dem christlichen Menschenbild vereinbar sind". Im Bistum Münster sei ihm derzeit kein Fall bekannt, in dem AfD-Mitglieder in Pfarreiräten mitwirken oder diese unterwandern wollten.

Vorige Woche hatte der saarländische Landespolitiker Christoph Schaufert als bundesweit erster AfD-Abgeordneter sein Kirchenamt verloren. Nach einer "Einzelfallentscheidung" des Bistums Trier darf
er nicht mehr Kirchengremien angehören.

Bundesweit erster AfD-Spitzenpolitiker verliert Kirchenamt

Christoph Schaufert verliert als bundesweit erster AfD-Spitzenpolitiker sein Kirchenamt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im saarländischen Landtag darf nach einer Entscheidung des katholischen Bistums Trier nicht mehr kirchlichen Gremien angehören. Als Mitglied des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde in Neunkirchen/Saar wurde er entlassen, wie Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg auf einer Pressekonferenz in Trier mitteilte. 

Dunkle Wolken über dem Trierer Dom / © Leonid Andronov (shutterstock)
Dunkle Wolken über dem Trierer Dom / © Leonid Andronov ( shutterstock )


 

Quelle:
KNA