Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück.
Ansonsten variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland.
Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.12. und 26.12.).
Im Jahr 2017 gab es zusätzlich die Besonderheit, dass zum 500-jährigen Gedenken an die Reformation der 31. Oktober bundesweit Feiertag war. Zuvor galt der Tag nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesetzlicher Feiertag. Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen ab 2018 den "Tag der Reformation" als Feiertag einzuführen. (KNA)