
Erzbistum Köln muss laut Landgericht auch für Messdiener haften
Strenge Beweispflicht
Das Landgericht Köln sieht das Erzbistum auch bei Übergriffen durch einen früheren Messdiener in der Verantwortung. Ob es wirklich haften muss, wird im April verhandelt. Eine Missbrauchsbetroffene fordert 830.000 Euro vom Erzbistum.