Für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht geworben werden – so steht es nach Paragraf 219a im Strafgesetzbuch. Trotzdem ist die eigentlich so klare Regelung Streitpunkt zwischen Union und SPD.
Ein Interview mit Katharina Jestaedt (Stellv. Leiterin des katholischen Büros in Berlin)
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche?
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