Bilder von der letzten Firmenfeier nach zwei Gläsern zu viel, ein Kommentar bei Facebook, den wir heute ganz anders schreiben würden oder einfach ein peinliches Foto vom Fußball-Training: Am Spruch „Das Internet vergisst nie“ ist leider doch viel dran. Das BGH urteilt nun, dass Google grundsätzlich nicht kritische Einträge über Personen in der Trefferliste löschen muss.
Ein Interview mit Bruder Paulus (Kapuzinermönch)
Das Recht auf "Vergessenwerden" im Internet
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