Ein Beitrag von Martin Korden (Liturgie-Redaktion)

Ethische Bedenken gegen die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik

Am 1. Februar tritt in Deutschland die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik - kurz PID - in Kraft. Demnach dürfen die bei einer künstlichen Befruchtung erzeugten Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten untersucht werden. Wenn dann herauskommt, dass eine Wahrscheinlichkeit auf eine schwere Krankheit oder eine Totgeburt besteht, darf dieses menschliche Leben vernichtet werden vor der möglichen Einpflanzung in die Gebärmutter. Die Verordnung ist umstritten und auch die konkrekte Umsetzung, die über die Bundesländer laufen soll, scheint nicht so einfach zu sein. Was genau sind die Probleme und Bedenken? Martin Korden fasst zusammen.

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