Im Missbrauchsverfahren gegen den australischen Kardinal George Pell muss sich der prominente Papstberater im März 2018 einer umfassenden inhaltlichen Anhörung stellen. Das Amtsgericht in Melbourne befand an diesem Freitag in seiner zweiten Sitzung, das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial rechtfertige die Eröffnung einer Anhörung.
Anhörung im Fall Pell zulässig
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