Der Innenumbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale wird nicht auf dem Rechtsweg gestoppt. Das Landgericht Berlin hat Urheberrechtsklagen von Künstlern, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale mitgewirkt hatten oder deren Rechtsnachfolgern abgewiesen.
Umbau der Berliner Hedwigskathedrale erlaubt
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