Urteil zum muslimischen Gebet an Schulen umstritten

"Gift für die Integration"

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum muslimischen Gebet an öffentlichen Schulen hat unterschiedliche politische Reaktionen ausgelöst. Vertreter von CDU und Grünen im Abgeordnetenhaus kritisierten die Entscheidung am Mittwoch als Widerspruch zum Neutralitätsgebot und integrationsfeindlich. Der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening wertete das Urteil auf Anfrage als Bestätigung der Senatsposition.

 (DR)

Das Gericht hatte zu Wochenbeginn in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Antrag eines muslimischen Schülers im Diesterweg-Gymnasium (Wedding) stattgeben. Die Schule muss ihm vorläufig ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten. (VG 3 A 983.07 - Beschluss vom 10. März 2008)

Bislang hatte ihm die Schulleitung mit Verweis auf das Neutralitätsgebot in staatlichen Einrichtungen das Beten in der Schule untersagt. Damit sich andere Schüler nicht in ihrer negativen Religionsfreiheit verletzt sehen, muss ihm die Schule gegebenenfalls nun einen eigenen Raum anbieten.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sascha Steuer, bezeichnete das Urteil als «bedenklich». Es gefährde die weltanschauliche Neutralität der Schulen und werde weitreichende Folgen nach sich ziehen. Der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Özcan Mutlu, nannte die Entscheidung «Gift für die Integration». Die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in der Stadt werde vertieft. Die Auflage der Richter, die Schule müsse dem muslimischen Jugendlichen eine Möglichkeit zum ungestörten Gebet schaffen, sei ein «weltfremder Ratschlag».

Piening erklärte dagegen, das Gericht habe einen «pragmatischen Korridor» geöffnet. Es verbiete «demonstratives Beten» in den Schulen. Dies müsse eine «individuelle Aktivität» außerhalb des Unterrichts sein.