Muslimischer Jugendlicher darf weiter in Berliner Schule beten

Urteil für die Religionsfreiheit

Der muslimische Jugendliche am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding wird vorerst weiter an seiner Schule in Berlin beten können. Die Senatsschulverwaltung wird keine Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen, wie der Berliner "Tagesspiegel" (Mittwoch) meldete. Es gebe dafür keine Aussicht auf Erfolg. Die katholische Kirche begrüßt die Entscheidung.

 (DR)

Damit wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts, das am 10. März dem Antrag des muslimischen Schülers stattgab, rechtskräftig. Die Schule muss ihm danach ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein Gebet zu verrichten. Der Senat warte jetzt eine endgültige juristische Klärung im Hauptsacheverfahren ab.

Unterschiedliche politische Reaktionen
Die Entscheidung hatte unterschiedliche politische Reaktionen ausgelöst. Vertreter von CDU und Grünen im Abgeordnetenhaus kritisierten die Entscheidung am Mittwoch als Widerspruch zum Neutralitätsgebot und als integrationsfeindlich. Die Unionsfraktion im Bundestag äußerte sich ähnlich. Der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening wertete das Urteil auf Anfrage als Bestätigung der Senatsposition. Der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, begrüßte das Urteil. Es gewichte die positive Religionsfreiheit stärker als die negative, führte er zur Begründung an. Vertreter der evangelischen Landeskirche äußerten sich in den Medien ähnlich.