Irischer Bischof nach Missbrauchsskandal zurückgetreten

Aus einem schwerwiegenden Grund

Nach dem Missbrauchsskandal in der irischen Kirche ist Bischof Donal Brendan Murray von Limerick zurückgetreten. Papst Benedikt XVI. nahm den vorzeitigen Rücktritt des ehemaligen Dubliner Weihbischofs an, wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte. Murray soll an der Vertuschung von Missbrauchsfällen beteiligt gewesen sein.

 (DR)

Mit dem Rücktritt war seit längerem gerechnet worden; der Bischof hatte ihn vor wenigen Tagen angeboten. Das normale Pensionsalter für Bischöfe liegt bei 75 Jahren.

Ende November veröffentlichte das irische Justizministerium einen Bericht der sogenannten Murphy-Kommission. Dieser kommt zu dem Schluss, dass in der Erzdiözese Dublin über mehr als 30 Jahre Kindesmissbrauch durch Geistliche systematisch vertuscht worden sei. Der Bericht befasst sich vornehmlich mit Vorwürfen aus den Jahren 1975 bis 2004, die von 320 Personen erhoben wurden. Seit Mai 2004 wurden demnach 130 weitere Vorwürfe gemeldet.

In dem Bericht werden auch schwere Vorwürfe gegen Murray erhoben. Der 69-Jährige, der von 1982 bis 1996 als Weihbischof in der Erzdiözese Dublin tätig war, wurde für seine «unentschuldbare» Reaktion auf einen bekannten Missbrauchsfall sowie für seinen Umgang mit weiteren Verdachtsfällen getadelt.

Murray soll etwa versäumt haben, Vorwürfen gegen den Priester Thomas Naughton nachzugehen. Dieser war am Mittwoch wegen Missbrauchs eines Messdieners zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bereits 1998 verhängte ein Gericht eine Haftstrafe gegen den Geistlichen wegen Vergehen an drei drei weiteren Jungen.

Einzelne Bischöfe sowie Irische Bischofskonferenz hatten sich zuletzt bei den Opfern des Missbrauchsskandals entschuldigt.
Benedikt XVI. kündigte nach einem Treffen mit der irischen Kirchenspitze Konsequenzen sowie einen Brief an die Katholiken des Landes an.

Nach Vatikanangaben nahm der Papst Murrays Rücktrittsgesuch gemäß dem Kirchenrechtskanon 401 Paragraf 2 an. Danach wird ein Bischof, der wegen seiner angegriffenen Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen, «nachdrücklich gebeten, den Amtsverzicht anzubieten».