Wie sein Verteidiger, der Coburger Rechtsanwalt Matthias Loßmann, am Dienstag auf Anfrage bestätigte, will Williamson zu dem für Freitag angesetzten Verhandlungstermin nicht nach Regensburg kommen.
Im Amtsgericht bereitet man sich auf einen größeren Ansturm von Prozessbeobachtern vor. Sprecher Bernhard Schneider sagte, dass sich bis Dienstag bereits mehr als 50 Pressevertreter, darunter etwa 15 Fernsehsender, angemeldet hatten. Der Prozess findet im größten Sitzungssaal der Regensburger Justiz, im Schwurgerichtssaal, statt.
Das Gericht hatte gegen Williamson einen Strafbefehl über 12.000 Euro wegen Volksverhetzung erlassen, nachdem der Bischof der Pius-Bruderschaft in einem Fernsehinterview mit einem schwedischen TV-Sender den millionenfachen Mord von Juden in Gaskammern durch die Nationalsozialisten geleugnet hatte. Statt sechs Millionen Juden starben nach seinen Worten «200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern», aber «nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern». In Deutschland steht die Holocaust-Leugnung unter Strafe.
Fernbleiben ist rechtens
Gegen den Strafbefehl hatte der 70-Jährige Einspruch eingelegt. Zu der Hauptverhandlung hatte das Gericht das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Wenn Williamson dem Prozess jedoch fern bleibe, müsse er keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, sagte Schneider. Bei einem Strafbefehl könne er sich durch seinen Verteidiger vertreten lassen. Der Prozess in Regensburg findet öffentlich statt.
Mit seinen Äußerungen hatte der Holocaust-Leugner Anfang vergangenen Jahres weltweit für Empörung gesorgt. Kurz nach Ausstrahlung des Interviews hatte Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Pius-Bischöfen aus der katholischen Kirche aufgehoben.
Holocaust-Leugner Williamson kommt nicht zum Prozess nach Regensburg
Angeklagter bleibt fern
Der umstrittene britische Traditionalisten-Bischof Richard Williamson, der sich wegen seiner Holocaust-Lüge vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten muss, wird an dem am Freitag beginnenden Strafprozess nicht teilnehmen. Er muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
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