Wilkliamson hatte in einem Interview die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten. Das Gespräch mit dem schwedischen Fernsehen war in einem Priesterseminar der traditionalistischen und von Rom nicht anerkannten Piusbruderschaft im bayerischen Zaitzkofen Ende 2008 geführt worden. Williamsons Anwalt will das Urteil anfechten.
Der Holocaust sei eine historisch anerkannte Tatsache, die von Williamson auf deutschem Boden bewusst geleugnet und verharmlost worden sei, begründete Richterin Karin Frahm das Urteil. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Bischof mit der Veröffentlichung seiner Aussagen in Deutschland gerechnet habe und sich mit diesen auch bewusst an die Deutschen habe wenden wollen. Die «Verblendung des Angeklagten» schließe den bedingten Vorsatz nicht aus.
Die Verhandlung war nötig geworden, nachdem Williamson im November 2009 über seinen Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 12.000 Euro eingelegt hatte. In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Edgar Zach deshalb auch eine Geldstrafe für den Bischof in dieser Höhe verlangt. Er bescheinigte dem Angeklagten einen «pathologischen Drang», seine wirren Ansichten an den Mann bringen zu wollen. Williamson habe damit rechnen müssen, dass seine Äußerungen auch in Deutschland bekanntwürden.
Der deutsche Anwalt des Bischofs, Matthias Loßmann, hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Williamson habe die schwedischen Journalisten darauf hingewiesen, welche Probleme für ihn durch eine Veröffentlichung seiner Aussagen in Deutschland entstünden. Er sei davon ausgegangen, dass die Interviewer in seinem Sinne handeln würden. Über eine Veröffentlichung außerhalb Schwedens oder das Internet sei seinem Mandanten nichts mitgeteilt worden. Dieser sei schlicht «in eine Falle getappt», betonte Loßmann. Er kündigte an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.
Laut Loßmann wäre Williamson gerne selbst zur Verhandlung erschienen. Vertreter der Piusbruderschaft hätten ihm aber «nahegelegt, nicht zu kommen». Die «Süddeutsche Zeitung» hatte tags zuvor berichtet, dass die Priesterbruderschaft zu ihrem Mitglied auf Distanz gehe. So habe diese in einem der Zeitung vorliegenden Schreiben Williamson jeglichen öffentlichen Auftritt verboten. Um dem Gemeinwohl der Gemeinschaft zu dienen, sei ihm untersagt worden, öffentlich über nicht-religiöse Themen zu sprechen. Dieses Verbot habe auch für die Teilnahme an dem Prozess in Regensburg gegolten.
Benedikt XVI. hatte Williamson und drei weitere exkommunizierte Bischöfe der Piusbruderschaft vor 15 Monaten in einem Aufsehen erregenden Akt begnadigt. Von den umstrittenen Äußerungen nach Angaben des zuständigen Kurienkardinals habe der Papst aber erst später erfahren, hieß es im Vatikan.
Holocaust-Leugner Williamson muss Geldstrafe zahlen
Urteil in Abwesenheit
Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Regensburg am Freitag den britischen Traditionalistenbischof Richard Williamson wegen Holocaustleugnung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Der Bischof der Piusbruderschaft war nicht persönlich erschienen.
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