Sein Anwalt Edgar Weiler sagte zu Beginn des Prozesses am Landgericht am Montag (04.07.2011), dass der Angeklagte eine uneingeschränkte Anfechtung des Urteils verfolge, er sich aber zur Sache nicht einlassen wolle. Williamson kann nicht gesetzlich verpflichtet werden, an der Verhandlung teilzunehmen.
Das Amtsgericht Regensburg hatte Williamson in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Wie sein Verteidiger erklärte, berührt das Verfahren aus seiner Sicht neben dem Telemediengesetz auch völker- und europarechtliche Zuständigkeitsfragen.
Das umstrittene Fernsehinterview Williamsons mit einem schwedischen Fernsehsender, das über das Internet verbreitet worden war, sei nicht zur öffentlichen Ausstrahlung in Deutschland bestimmt gewesen, sagte Weiler. Im Berufungsverfahren werde es nicht um inhaltliche Fragen gehen, "sondern ausschließlich um die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit und die Problematik öffentlicher Äußerung".
Weltweite Empörung
Mit seinen Aussagen hatte der Holocaust-Leugner Williamson Anfang vergangenen Jahres weltweit für Empörung gesorgt. Im Interview mit einem schwedischen TV-Sender hatte er den millionenfachen Mord von Juden in Gaskammern durch die Nationalsozialisten geleugnet. Statt sechs Millionen Juden starben nach seinen Worten "200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern", aber "nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern".
Williamsons Äußerungen fanden vor allem deshalb so große Aufmerksamkeit, weil der Vatikan zur selben Zeit eine Wiederannäherung an die Bruderschaft vorbereitete. Die Piusbrüder sind eine Vereinigung katholischer Traditionalisten, die wesentliche Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ablehnt.
Holocaust-Leugner Williamson erscheint nicht zur Berufung
Prozess ohne Angeklagten
In Regensburg hat der Berufungsprozess gegen Richard Williamson begonnen. Der Bischof der Pius-Bruderschaft ist wegen Volkverhetzung angeklagt. Entgegen aller Spekulationen erschien der Brite wieder nicht persönlich vor Gericht.
Share on