Konsum sei nicht das Wesentliche, betonte der Minister. Gesellschaftlich sei es wichtig, am Wochenende Freiräume zu schaffen. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten sich am Dienstag nach eigenen Angaben darauf geeinigt, die Gesamtzahl der offenen Sonntage pro Kommune auf elf zu begrenzen, davon dürfen zwei Adventssonntage sein. Bisher waren im Gesetzentwurf 13 Termine je Gemeinde vorgesehen, darunter nur ein Sonntag im Advent.
Damit werde der Sonntagsschutz in Nordrhein-Westfalen gestärkt, erklärte Daniela Schneckenburger, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. "Wir wollen, dass das Einkaufen am Sonntag etwas Besonderes bleibt und der Sonntag als Tag der Erholung und der Freizeit wieder die Regel wird.“ Neu ist auch, dass die Kommunen bei der Festlegung der Sonntagsöffnungstermine verpflichtet sind, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und die Kirchen anzuhören. Damit "stärken wir den Dialog der betroffenen Akteure, um vor Ort angemessene Lösungen zu finden“, erläuterte SPD-Sprecher Thomas Eiskirch.
Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) sprach von einem "gelungenen Kompromiss“. Die Ladenöffnung an zwei Adventssonntagen zu erlauben, einmal im Stadtzentrum und einmal in den Stadtteilen, biete besonders mittelständischen Händlern jenseits der City die Chance, in diesem wichtigsten Einkaufswochen des Jahres zu profilieren.
Streit um verkaufsoffene Adventssonntage
Duin hatte den koalitionsinternen Streit ausgelöst, als er vor Vertretern des Einzelhandels zwei verkaufsoffene Adventssonntage angekündigt hatte, obwohl der mit den Grünen abgestimmte Gesetzentwurf bis dahin nur einen Adventssonntag vorsah. Die Opposition kritisierte die jetzt vereinbarten Änderungen als "peinliche Posse“. Die Beschränkung auf das "enge Korsett“ von elf verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr gehe „zu Lasten eines dynamischen Einzelhandels in den Kommunen“, erklärte der FDP-Politiker Ralph Bombis. Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hendrik Wüst, beklagte, "die Zeche müssen nun der Handel und die nordrhein-westfälische Wirtschaft zahlen“.
Mit der Novelle des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) will die rot-grüne Landesregierung ausufernden Sonntagsöffnungen einen Riegel vorschieben. Bisher waren vier Sonntagsöffnungen pro Jahr und Verkaufsstelle erlaubt, ohne eine Obergrenze pro Kommune festzulegen.
So konnte in einigen großen Städten fast an jedem Sonntag in einem anderen Stadtteil eingekauft werden. Es bleibt dabei, dass jedes einzelne Geschäft nur maximal an vier Sonntagen pro Jahr geöffnet sein darf.
Viermal jährlich "Late-night-shopping“
Montags bis freitags soll es auch nach der Gesetzesänderung nach wie vor keine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten geben, aber samstags müssen die Geschäfte künftig um 22 Uhr schließen. An vier Samstagen im Jahr soll ein „"ate-night-shopping“ bis 24 Uhr möglich sein. Der Entwurf sieht weiter vor, dass Bäckereien, Zeitungs- und Blumengeschäfte an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag öffnen können und dafür am zweiten Feiertag geschlossen bleiben.