Der Bischöfliche Stuhl untersteht allein dem Bischof, ist aber zu unterscheiden vom Bistumshaushalt und vom Bistumsvermögen. Er ist eine eigene "Körperschaft des Öffentlichen Rechts", kann über Vermögenswerte verfügen und diese verwalten. Der Bischöfliche Stuhl ist der Öffentlichkeit keine Rechenschaft schuldig. Die Offensive der Bistümer ist ein Novum.
Angesichts der Debatte um die hohen Kosten beim Bau des Limburger Bischofssitzes hat nun auch das katholische Erzbistum Hamburg seine Finanzen offengelegt. Das Bistum verfüge über ein Vermögen von rund 35 Millionen Euro, sagte Kirchensprecher Manfred Nielen am Dienstag. Dem stünden Verbindlichkeiten in Gestalt von Kreditaufnahmen in Höhe von etwa 8,2 Millionen Euro gegenüber.
Nielen ergänzte, von den 35 Millionen Euro seien etwa 7,5 Millionen ungebunden. Der Rest liege in Beteiligungen an drei katholischen Krankenhäusern sowie in Rücklagen für insgesamt fünf weitere Einrichtungen. Dazu gehörten zwei Kinder- und Jugendhäuser, ein Studentenheim sowie zwei Altenhilfeeinrichtungen.
Das erst 1995 gegründete Erzbistum Hamburg umfasst die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg sowie den Landesteil Mecklenburg. In dem Bistum leben knapp 400.000 Katholiken. Die Kirchensteuereinnahmen werden im Geschäftsbericht für 2012 auf 89,8 Millionen Euro beziffert.
Der Erzbischöfliche Stuhl in Köln umfasst mit Datum vom 31.12.2012 ein Vermögen von 166,2 Mllionen Euro. Davon sind 15,4 Millionen Euro Beteiligungen im Bereich der Wohnungswirtschaft, der übrige Teil Immobilien. Aus diesem Vermögen wurden im Jahr 2012 knapp 9,6 Millionen Euro Erträge erzielt. Die Erträge sind wie in den Vorjahren in den Bistumshaushalt eingeflossen und dort ausgewiesen. Sie tragen zur Mitfinanzierung der kirchlichen Aufgaben bei. In Köln hat der Erzbischof die Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Erzbischöflichen Stuhls dem Generalvikar und seiner Verwaltung anvertraut. Der Erzbischöfliche Stuhl wird damit in gleicher Weise wie das Bistum vom Kirchensteuerrat kontrolliert. Beide Rechtsträger werden jährlich von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, so Pressesprecher Christoph Heckeley.
Die Bilanzsumme des Erzbistums München-Freising betrug zum 31. Dezember 2012 insgesamt 27,6 Millionen Euro. Darin seien alle Werte wie Immobilien und Geldvermögen enthalten. Die Bilanz werde einmal im Jahr von einem externen Wirtschaftsprüfer testiert, so Kellner.
Im Bistum Speyer verfüge der Bischöfliche Stuhl über ein Vermögen in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro, teilte das Bistum Speyer mit. Es handele sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet werde. Die Bistümer Essen und Münster hatten das Vermögen ihrer Bischöflichen Stühle mit 2,2 beziehungsweise 2,37 Millionen Euro angegeben.
Mit der Offenlegung der Finanzen reagiere das Bistum auf die Verunsicherung vieler Katholiken angesichts der aktuellen Situation, heißt es in der Mitteilung des Speyerer Bistums weiter. Der Bischöfliche Stuhl in Speyer bestehe seit der Neuerrichtung des Bistums im Jahr 1817, teilte das Bistum weiter mit. Er sei eine selbstständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Lange vor Einführung der Kirchensteuer zu Beginn des 20. Jahrhunderts seien aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls die Ausgaben für bischöfliche Aufgaben und die Seelsorge in den Bistümern finanziert worden.
Inzwischen würden nur die Erträge des Vermögens verwendet, heißt es weiter. Sie kämen pastoralen und caritativen Projekten im Bistum zugute. Der Bischöfliche Stuhl habe einen Verwaltungsrat unter dem Vorsitz des Bischofs. Ihm gehörten der Generalvikar, der Kanzleidirektor und der Leiter des Bischöflichen Rechtsamts an.
Auch das Bistum Aachen reagiert auf die aktuelle Diskussion über die Kirchenfinanzen und legt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls offen. Er verfügt über ein Eigenkapital von 8,2 Millionen Euro.
Der Haushalt des Münsteraner Bischöflichen Stuhls beträgt pro Jahr nach Angaben des Bistums rund eine Million Euro. Das Geldvermögen des Bischöflichen Stuhls liege bei 2,37 Millionen Euro. Eigene größere Investitionen seien dem Bischöflichen Stuhl wegen des geringen Haushaltsvolumens und Geldvermögens nicht möglich. Sonstige Haushalte oder gar "schwarze Kassen" gebe es im Bistum Münster nicht.
Der Bischöfliche Stuhl in Essen umfasst nach Bistumsangaben derzeit Vermögenswerte in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro, das vom Bischof oder dem Generalvikar verwaltet werden. Rund zwei Millionen davon seien Teil eines Sondervermögens aus einer Erbschaft, deren Erträge ausschließlich in die Ausbildung von Kirchenpersonal flössen, erklärte das Bistum. Über knapp zehn Prozent des gesamten Vermögens könne der Bischof frei verfügen. Rechtlich gesehen sei der Bischof der Öffentlichkeit keine Rechenschaft über die Finanzen des Stuhls schuldig.
Politische Forderung nach Transparenz
Als Konsequenz aus der Debatte um den Bau des Limburger Diözesanzentrums spricht sich die Präsidentin des Kirchensteuerparlaments im Erzbistum Freiburg, Annette Bernards, für größtmögliche Transparenz der Kirchenfinanzen aus. Heute könne es sich kein Bischof mehr leisten, im Geheimen und ohne Kontrolle über große Finanzetats zu verfügen, sagte Bernards am Dienstag in Freiburg. "Es wäre schon bedenklich, wenn irgendwo 100 Millionen Euro Kirchengelder stehen und gleichzeitig so viele kirchliche Aufgaben da sind."
Mit Blick auf die Finanzen im Erzbistum Freiburg sprach Bernards von einer vertrauensvollen und guten Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung. So werde der jährliche Haushaltsentwurf genauso wie der dann beschlossene Haushalt im Internet für jeden Interessierten offengelegt. Einen Missbrauch von Geldern aus dem Bischöflichen Stuhl im Erzbistum Freiburg hält Bernards für ausgeschlossen. Allerdings könne hier die Transparenz noch erhöht werden: "Denkbar wäre beispielsweise, dass der Erzbischof auch hier jährlich offenlegt, welche Projekte mit Mitteln aus diesem Etat finanziert wurden."