Fastenhirtenbriefe gegen Sterbehilfe

Forderung nach Kultur des Geschehenlassens

Der Erzbischof von Paderborn, Becker, fordert in seinem Fastenhirtenbrief ein Sterbehilfeverbot, ebenso wie der Bischof von Fulda, Algmerissen. Beide sprachen sich aber für Hospizarbeit und Palliativmedizin aus.

Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke (KNA)
Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke ( KNA )

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker schrieb in seinem Fastenbrief, der Gesetzgeber müsse verhindern, dass der Mensch "sein eigenes oder ein fremdes Leben einer letzten und möglicherweise negativen Bewertung" unterziehe. Viele Menschen hätten Angst, im Alter "zu bloßen Objekten der Pflege und der medizinischen Leistungen reduziert zu werden", hieß es weiter.

Deswegen tauche in der Sterbehilfedebatte immer wieder der Ruf nach Autonomie auf. Dieses Verlangen nach Selbstbestimmung sowie "der alleinige Ruf nach Patientenwille und Patientenverfügung" können Erzbischof Becker zufolge nicht zwingend gute Ratgeber sein.

Gegen eine "unmenschliche Gesellschaft"

Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen rief dazu auf, den "einseitigen Kult des tätigen Lebens" aufzugeben. In seinem Fastenhirtenbrief schrieb der Bischof, eine Gesellschaft, die nur auf Aktivität und Leistung setze, werde unmenschlich. Es bedürfe einer neuen "Kultur des Geschehenlassens". Dies verlange auch, Strukturen zu schaffen, die es erlaubten, die eigene Hinfälligkeit zu bejahen.

Weil das Leben ein Geschenk Gottes sei, so Algermissen, habe kein Mensch das Recht, über seinen eigenen Tod zu verfügen. "Das geschenkte Leben bis zu seinem Ende zu leben und auch das Sterben, ist Ausdruck der wahren Selbstbestimmung des Menschen", betonte der Bischof.

Für Hospize und Palliativmedizin

Nach den Worten von Erzbischof Becker sind Palliativmedizin und Hospize dagegen ein deutlicher Ausdruck einer humanen und christlichen Sorge um den Menschen bis zum Lebensende. Menschenwürdiges Sterben könne auch durch Maßnahmen begleitet werden, die als Nebenwirkung das Leben verkürzten.

Der Bundestag will im Herbst ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschieden. Der Fuldaer Bischof Algermissen betonte, es sei gut, dass alle Gesetzentwürfe ein klares Bekenntnis zur Palliativmedizin und Hospizarbeit enthielten. Auch die Tötung auf Verlangen sei in den Gesetzentwürfen weithin ein Tabu. Allerdings seien die bisher vorgelegten Gruppenanträge und Gesetzentwürfe noch nicht klar genug in der Absage an jegliche Suizidunterstützung, hieß es in dem Schreiben weiter.


Quelle:
KNA