"Bund und Länder werkeln seit 2007 an einer Reform der Eingliederungshilfe und haben die Betroffenen seitdem immer wieder vertröstet", kritisierte Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands und Sprecher der Überregionalen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Gesamtverbandes, am Dienstag in Berlin. Zu den Verbänden gehören neben dem Wohlfahrtsverband der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.
Die Bundesregierung habe mit der Ankündigung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag große Erwartungen geweckt und müsse jetzt liefern, heißt es in dem gemeinsamen Appell. Im Vorfeld der vorletzten Sitzung der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz im Bundesarbeitsministerium, in der es am kommenden Donnerstag um Finanzfragen gehen wird, warnten die Verbände allerdings davor, dass dringend notwendige Reformen finanziellen Vorbehalten zum Opfer fallen könnten. Wenn am Ende nur eine finanzielle Entlastung der Kommunen herauskäme, aber Verbesserungen für Menschen mit Behinderung weiter aufgeschoben würden, wäre dies den Betroffenen nicht zu vermitteln, so die Verbände.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, erklärte auf Anfrage, die Forderungen der Verbände seien "richtig und gut". Die Bundesregierung müsse das Gesetz zügig umsetzen. Auch sie betonte, es dürfe nicht auf Kosten von behinderten Menschen gespart werden. "Wir brauchen keine Kosmetik im Bereich der Eingliederungshilfe, wir brauchen eine Reform, die den Namen modernes Teilhaberecht verdient hat", so Bentele.
Echte und volle Teilhabe
Die Verbände erklärten weiter, Maßstab und Ziel eines Bundesteilhabegesetzes müsse die "echte und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung sein, ob in Schule und Ausbildung, Arbeitsleben oder Freizeit". In einem Eckpunktepapier formuliert der Paritätische Gesamtverband 14 Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz. Gefordert wird unter anderem die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegeldes, der gleichberechtigte Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung sowie flächendeckende kostenlose Beratungsangebote. Allein die Kosten für die Einführung eines Bundesteilhabegeldes werden vom Paritätischen Wohlfahrtsverband auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt.
Bisher bekommen behinderte Menschen die Eingliederungshilfe. Sie ist eine Art Sozialhilfe, dient aber nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Bezahlt werden medizinische Reha-Leistungen, Hilfen zur Arbeit in Behindertenwerkstätten und zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben. Die Unterstützung wird aber nur gewährt, wenn der Antragsteller bedürftig im Sinne der Sozialhilfe beziehungsweise nicht erwerbsfähig ist. Dabei gibt es enge Grenzen. Behindertenverbände kritisieren, dass die Anrechung von Ersparnissen strenger ist als für Hartz-IV-Empfänger und das Einkommen eines Partners ebenfalls herangezogen wird.
Modernes Teilhabegeld
Die Verbände erwarten vor allem in diesem Punkt spürbare Verbesserungen. Sie fordern ein modernes Teilhabegeld unabhängig vom Einkommen, über das die Betroffenen selbst verfügen können. Vorbild könnte das Blindengeld sein, das die Bundesländer zahlen. Es fällt allerdings unterschiedlich hoch aus und ist beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mehr als doppelt so hoch wie in Brandenburg. Nach der Vorstellung der Verbände soll ein künftiges Teilhabegeld dagegen bundesweit einheitlich ausfallen und nach dem Grad der Behinderung gestaffelt sein.
Gegenwärtig bereitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Betroffenenverbände, der Wohlfahrtspflege, der Länder, Kommunen und Krankenkassen im Bundesarbeitsministerium die Reform vor. Ein Gesetzentwurf wird für den Herbst erwartet. Im Gespräch ist ein solches Gesetz seit fast zehn Jahren.