Türkei zahlt fast alle muslimischen Gefängnisseelsorger in NRW

Auftrag aus Ankara

Muslimische Gefängnisseelsorge in Nordrhein-Westfalen übernehmen laut Landesregierung vorwiegend Imame, die als Beamte vom türkischen Staat bezahlt und zur Religionsausübung in Deutschland eingesetzt werden. Die Erfahrungen sind positiv.

Inhaftierte: Bedarf nach Seelsorge (KNA)
Inhaftierte: Bedarf nach Seelsorge / ( KNA )

Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte am Mittwoch im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags, 117 der 122 Imame, die derzeit ehrenamtlich in NRW-Gefängnissen arbeiteten, kämen von der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und seien vom türkischen Konsulat entsandt.

Eine systematische Sicherheitsüberprüfung finde bei ihnen nicht statt, sagte Kutschaty. Als türkische Beamte böten sie eine ausreichende Gewähr dafür, keine salafistischen oder verfassungswidrigen Bestrebungen zu unterstützen. In der Regel blieben die Geistlichen vier Jahre in Deutschland. Im Gegensatz zu den Imamen werden katholische und evangelische Gefängnisseelsorger vom Land NRW bezahlt.

Gefahr der Radikalisierung

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP hatten die Befürchtung geäußert, dass muslimische Gefangene nicht nur durch salafistische Mithäftlinge, sondern womöglich auch durch die Predigten von Imamen bei Gefängnis-Gottesdiensten radikalisiert würden. Dagegen erklärte Kutschaty, die Justiz habe in der Vergangenheit mit DITIB-Imamen "ausgesprochen gute Erfahrungen" gemacht. In Konfliktfällen hätten sie immer "mäßigend gepredigt". Er sei dem türkischen Staat "sehr dankbar" für diese Unterstützung, sagte der Minister. Die muslimische Gefängnisseelsorge werde in NRW weiter ausgebaut, weil sie "ein wesentlicher Bestandteil" sei, "um vor Radikalisierungen zu schützen".

Die Forderung der CDU, nur in Deutschland geborene und deutschsprachige Imame einzusetzen, wies Kutschaty als "Quatsch" zurück. Es gebe "keine negativen Erfahrungen", dass DITIB-Geistliche zu Radikalisierungen beigetragen hätten. Deshalb liege deren Sicherheitsüberprüfung in der Hand der jeweiligen Anstaltsleitung. Diese könne auch polizeiliche Führungszeugnisse und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heranziehen. Über die Anzahl der deutsch sprechenden Imame konnte er keine Angaben machen.

Seit 2006 sind laut Kutschaty 105 Imame von Sicherheitsbehörden überprüft worden, ehe sie als Gefängnisseelsorger tätig wurden. Noch vor einer Woche hatte das Justizministerium erklärt, dass alle in den Haftanstalten tätigen Imame regelmäßig vom Verfassungsschutz überprüft würden. Kutschaty stellte dies im Rechtsausschuss als ein Missverständnis dar.


Quelle:
KNA