In 102 von 198 untersuchten Ländern werden Christen demnach bedrängt oder verfolgt, in 99 Ländern Muslime. Aber auch Juden sind gerade angesichts ihrer verhältnismäßig niedrigen Zahl prozentual stark der Verfolgung ausgesetzt, heißt es in der am Montag veröffentlichten Studie.
In der Karwoche erinnern die christlichen Kirchen besonders an die Opfer, die "um ihres Glaubens willen" ihr Leben ließen: der 21 in Ägypten ermordeten Kopten, der Opfer zweier Brandanschläge auf Kirchen in Nigeria oder der gekreuzigten Christen im Irak. Im Mittleren Osten herrschten "mit die repressivsten Bedingungen für die Ausübung der jeweils minderheitlichen, nicht-konformen Religion und Weltanschauung", betont die Studie unter Berufung auf internationale Forschungsergebnisse.
Keine Rechte auf Religionsfreiheit, keine anderen Freiheitsrechte
Sie hebt dabei jenseits der spektakulären Fälle vor allem auf die systematische Beschränkung der Religionsfreiheit durch Staaten, Institutionen und soziale Anfeindungen ab. "Wo keine Rechte auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit bestehen, liegen auffällig häufig auch keine anderen Freiheitsrechte vor", so ein Fazit des Studienautors Theodor Rathgeber. Der Kassler Wissenschaftler verantwortete auch den Bericht der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Religionsfreiheit 2013.
Rathgeber macht dabei "wiederkehrende Grundmuster von Restriktionen gegen die Glaubensausübung christlicher Kirchen und Glaubensgemeinschaften" aus. Dazu gehören Blasphemiegesetze sowie Verbote oder Schikanen in Bezug auf Mission, den Erwerb von Grundstücken für die Errichtung religiöser Stätten, den Bau eigener Kirchen, die Einrichtung von Hausgebetsgemeinschaften oder das Verbot gemeinsamer Gottesdienste. Auch die erzwungene Abkehr vom Christentum oder die Verdächtigung der Gruppe als vom Ausland gesteuerte Unterwanderung nennt Rathgeber.
Blasphemiegesetze und Zeremonien zur Re-Konvertierung
Dabei zielen Blasphemiegesetze vor allem darauf, die Konversion von der angestammten Religion zu einer anderen zu kriminalisieren - namentlich vom Islam zum Christentum. Vor allem arabische Länder und Pakistan gebrauchten dieses Instrument. So ist in Pakistan der sunnitische Islam Staatsreligion und Scharia-Gerichtshöfe gehören zum öffentlichen Justizwesen. Religionswechsel ist verboten, auf die Entweihung des Propheten steht die Todesstrafe. Rathgeber macht darauf aufmerksam, dass in einem solchen Umfeld Angreifer darauf vertrauen, dass sie allenfalls milde bestraft werden oder straflos bleiben. In Indien wiederum organisieren radikale Hindus Zeremonien zur Re-Konvertierung und ködern mit Ausweisen oder Nahrungsmittelkarten. Nach dem Wahlsieg der indischen Volkspartei hätten solche Zeremonien rasant zugenommen, "ebenso Attacken gegen christliche Einrichtungen".
Die Diskriminierung findet dabei oft unspektakulär statt, so Rathgeber. Die Registrierung bei Behörden, amtliche Bestätigungen, Einschulungen, Schulcurricula, Subventionen und Privilegien stellten gängige Methoden dar, um Angehörige von Religionsgruppen zu diskriminieren. Als klassisches Beispiel nennt die Studie die Kopten in Ägypten. Aber auch in Indonesien "entscheiden lokale Behörden selbstherrlich über Kirchenbauten, Einträge in der Geburtsregister oder die Ausstellung von Ausweispapieren".
Rathgeber fordert mehr Öffentlichkeit für die Lage der bedrängten Christen - über die kurzfristige Skandalisierung hinaus. Dazu gehören für ihn tätige Nächstenliebe, das öffentliche Bekenntnis der eigenen Überzeugung und humanitäre Hilfe. Zudem plädiert er dafür, die Solidarität mit verfolgten Christen im Bündnis mit anderen bedrängten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck zu bringen. Und schließlich solle sich die Unterstützung von Christen auch völkerrechtlicher Normen bedienen.