140 Juristen warnen vor Kriminalisierung von Beihilfe zum Suizid

Streit über sensible Fragen

"Affront", "ehrverletzend": Die Debatte um die Beihilfe zum Suizid wird emotionaler. Ein Aufruf von 140 Strafrechtlern und Juristen sorgt für heftige Kritik von Palliativmedizinern und katholischen Laienvertretern.

Autor/in:
Christoph Arens
Debatte um Sterbehilfe (dpa)
Debatte um Sterbehilfe / ( dpa )

Die Debatte um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe nimmt wieder Fahrt auf. Nachdem vor Ostern vor allem Verbesserungen der Hospizarbeit und der Palliativmedizin im Mittelpunkt standen, haben jetzt mehr als 140 deutsche Strafrechtslehrer und Juristen eine Erklärung vorgelegt, in der sie davor warnen, die Beihilfe zum Suizid zu kriminalisieren.

Der Aufruf stieß auf heftige Kritik der Deutschen Stiftung Patientenschutz, des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Sie warfen den Verfassern irreführende und verschleiernde Behauptungen vor. "Begleiten, Sterbenlassen und Töten ist für die Rechtsprofessoren alles dasselbe, nämlich Sterbehilfe", kritisierte Patientenschützer Eugen Brysch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Die ethischen und rechtlichen Unterschiede werden von den Strafrechtlern bewusst ignoriert."

"Mit Sorge beobachten wir politische Bestrebungen, im Zusammenhang mit der Sterbehilfe den Anwendungsbereich des Strafrechts auszuweiten", heißt es in dem zwei Seiten umfassenden Aufruf der Strafrechtler, der der KNA vorliegt und von den Strafrechlern Eric Hilgendorf (Universität Würzburg) und Henning Rosenau (Universität Augsburg) initiiert wurde. Das Strafrecht sei nicht geeignet, die sensiblen Fragen der Suizidbeihilfe zu regulieren.

Entscheidung noch 2015

Bis Ende des Jahres will der Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe entscheiden. Es geht vor allem um die Frage, ob die organisierte Suizidbeihilfe etwa durch Sterbehilfevereine verboten werden soll. Offen ist außerdem die Frage, wie weit Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten können sollen.

Gesetzlich ist Beihilfe zur Selbsttötung wie der Suizid nicht verboten. Allerdings ist in der Berufsordnung der Bundesärztekammer festgelegt, dass Ärzte "keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" dürfen. Sie begehen mit einer Beihilfe zwar keine Straftat, riskieren aber ihre Berufszulassung. Viele Landesärztekammern haben das Verbot allerdings deutlich abgeschwächt. Bundesweit ist wohl noch kein Arzt wegen Beihilfe zur Selbsttötung belangt worden. Mehrere Medizinrechtler hatten deshalb im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese rechtliche Grauzone auflösen und den Ärzten ausdrücklich eine Beihilfe erlauben sollte.

So weit wollen die Strafrechtler nicht gehen: Nach ihrer Erklärung ist das Arzt-Patienten-Verhältnis seiner Natur nach nur "eingeschränkt rechtlich regulierbar". Eine Strafbarkeit von Ärzten wegen Beihilfe zum Suizid sei deshalb "entschieden abzulehnen". Die Juristen plädieren zugleich dafür, das Berufsrecht so zu vereinheitlichen, dass die Hilfe beim Suizid als ärztliche Gewissensentscheidung zulässig bleibe.

Mit Blick auf Privatpersonen oder Sterbehilfevereine argumentieren die Strafrechtler, das geltende Polizei- und Strafrecht stellten ausreichende Mittel zur Verfügung, um gegen Aktivitäten vorzugehen, bei denen die Freiverantwortlichkeit des Suizids nicht hinreichend geprüft wird.

Sterbegleitung statt Sterbehilfe

In einer ersten Reaktion sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der selbst einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorgelegt hat, es gehe der Politik gerade nicht um ein Sonderstrafrecht für Ärzte. "Ebenso wenig allerdings kann es um eine Öffnungsklausel für Suizidbeihilfe als normale kassenärztliche Leistung gehen."

Auch ZdK-Präsident Alois Glück hielt den Verfassern vor, in die falsche Richtung zu argumentieren. "Es geht überhaupt nicht um eine grundsätzliche Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid, sondern allein um die Strafbarkeit der organisierten Beihilfe", so der ZdK-Präsident. "Verboten werden soll die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe von Organisationen oder Einzelpersonen."

Als Affront und "ehrverletzend" werteten Glück, Brysch und der PalliativVerbands-Vorsitzende Winfried Hardinghaus die Erklärung der Professoren, in Hospizen und Palliativstationen werde "tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet". "Wir stehen für Sterbebegleitung, nicht für Sterbehilfe", so Hardinghaus.


Quelle:
KNA