Der Pastor hatte im Januar in einer Predigt mehrere Religionsgemeinschaften beleidigt. Die Prüfung des Textes habe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mit. Zwar habe Latzel zweifellos herabsetzend gepredigt. Die Äußerungen seien aber durch die grundgesetzlich zugesicherte Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.
Die Staatsanwaltschaft hatte geprüft, ob Latzels Kanzelrede in der Bremer St.-Martini-Kirche den Anfangsverdacht einer Straftat wie Volksverhetzung oder Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt. In seiner Predigt unter dem Titel "An Gideon die Reinigung von den fremden Göttern lernen" hatte der streng konservative Pastor am 18. Januar Buddhisten, Muslime und Katholiken beleidigt. Das islamische Zuckerfest bezeichnete er als "Blödsinn", Buddha als "dicken, fetten Herrn" und die Lehre in der katholischen Kirche als "ganz großen Mist". Reliquien der katholischen Kirche beschimpfte er als "Dreck".
Nach rund dreimonatiger Prüfung argumentierte die Staatsanwaltschaft, die Äußerungen fielen weder unter den Tatbestand der Volksverhetzung noch unter den der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft. Für die Beleidigungen hatte sich Latzel zwischenzeitlich entschuldigt. Ansonsten steht er bis heute hinter seiner Predigt, in der er sich seinen Worten zufolge ausschließlich gegen Religionsvermischung wendet.
Kirchensprecherin Sabine Hatscher sagte, die Bremische Evangelische Kirche respektiere die Unabhängigkeit der Justiz und werde die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren.
Die Kirchenleitung hatte schon Mitte Februar angekündigt, sie werde kein Disziplinarverfahren gegen Latzel einleiten. Das sei kein geeigneter und juristisch auch kein möglicher Weg, um mit kritikwürdigen theologischen Aussagen umzugehen, sagte damals der theologische Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms. Zur Bremischen Evangelischen Kirche gehören 61 Gemeinden mit rund 210.000 Mitgliedern.