Der Bund will den Ländern und Kommunen 350 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das kündigte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Bundestag in Berlin an. Das Gesetz wurde am Freitag in Bundestag und Bundesrat beraten. Es solle schnell verabschiedet werden und am 1. November in Kraft treten, teilte das Bundesfamilienministerium mit.
Das Gesetz verpflichtet die Länder, minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend zu behandeln. So sollen minderjährige Flüchtlinge Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Sie können demnach eine Kita oder einen Hort besuchen und an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Das Gesetz hebt auch das Mindestalter an, ab dem Flüchtlinge im Asylverfahren als handlungsfähig gelten. Künftig würden 16- und 17-Jährige nicht mehr als Erwachsene behandelt und hätten daher Anspruch auf einen gesetzlichen Vertreter. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention um.
Fachkräfte als Vormünder
Caritas-Präsident Peter Neher hatte verlangt, unbegleiteten Kindern und Jugendliche einen qualifizierten und unabhängigen Vormund zu stellen. Derzeit übernähmen oft Ehrenamtliche diese Aufgabe: "Um die Kinder und Jugendlichen gut zu betreuen, müssen die Vormünder von Fachkräften qualifiziert, beraten und begleitet werden. Dies muss auch finanziell abgesichert werden", forderte Neher.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) verlangte auch die Bedürfnisse von schwangeren Frauen und Müttern mit kleinen Kindern besser zu berücksichtigen. Sie seien oft Opfer von Gewalt und benötigten Zugang sichere Unterkünfte und Zugang zu Therapien, sagte die Bundesvorsitzende Anke Klaus in Dortmund. Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 hauptberuflichen Mitarbeitern bundesweit hilfsbedürftige Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien.