Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorbereitete Reform sieht vor, dass die Krankenkassen von 2016 an jährlich ein Drittel mehr für die Hospizversorgung und Palliativmedizin aufwenden.
Gröhe sagte, das Gesetz sei für ihn "ein besonderes Gesetz". Es wurde vor dem Hintergrund der Abstimmung über die Straffreiheit der Suizid-Beihilfe beschlossen, die für Freitag vorgesehen ist. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten sieht im Ausbau der Palliativversorgung eine Antwort auf den in der Bevölkerung wachsenden Wunsch nach Sterbehilfe.
Menschen kurz vorm Tod
Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden. Rund 200 Millionen Euro sollen jedes Jahr zusätzlich in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen in Deutschland fließen. Vor allem die Versorgung auf dem Land soll besser werden.
Hospize sollen 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen, damit sie weniger auf Spenden angewiesen sind. Zugleich wird der Mindest-Tagessatz um gut 60 Euro erhöht, was unterfinanzierten Hospizen helfen soll. Krankenhäuser die Palliativstationen haben oder mit externen Palliativteams zusammenarbeiten, können dies extra abrechnen.
Pflegeheime werden verpflichtet, mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenzuarbeiten, damit sterbende Bewohner nicht in Krankenhäuser verlegt werden. Das Netz der Spezial-Palliativteams soll dichter werden, besonders auf dem Land.
Nur 30% erhalten palliative Versorgung
In Deutschland sterben jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung erhalten nur 30 Prozent der Sterbenden eine palliative Versorgung.
Auf Drängen der Grünen waren während der Beratungen die Mittel für die Hospizdienste noch einmal erhöht worden, vorwiegend zur Trauerbegleitung von Angehörigen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, weil sie die Regelungen insgesamt nicht für ausreichend hält.