Kabinett hat neues Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen

Den ganzen Menschen im Blick

Die Bundesregierung hat die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vereinbart. Bundessozialministerin Nahles sagte, es gehe dabei um die Fähigkeiten von Behinderten. Der Behindertenbeauftragten fehlt etwas Entscheidendes.

Ein junger Rollstuhlfahrer in einer Mannheimer Schule / © Uwe Anspach (dpa)
Ein junger Rollstuhlfahrer in einer Mannheimer Schule / © Uwe Anspach ( dpa )

Andrea Nahles (SPD) betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes am Mittwoch in Berlin, die geplanten Änderungen wollten vor allem "den ganzen Menschen in den Blick nehmen". Es gehe darum, die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt zu stellen - und sich stattdessen weniger vorrangig mit ihren Einschränkungen zu beschäftigen. Dies entspreche der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, kritisierte das geplante Gesetz. Sie habe sich einen "ambitionierteren Entwurf" erhofft. "Barrieren müssen wirksam und verbindlich beseitigt werden. Dies kann nicht von den Kosten abhängen." Die UN-Behindertenrechtskonvention nehme staatliche Institutionen hier in die Pflicht. Das neue Gesetz schreibe dagegen nur vor, Barrieren an Bundesgebäuden zu dokumentieren.

Weiter kritisierte Bentele, dass die Privatwirtschaft bei dem beschlossenen Entwurf außen vor bleibe. "Das ist für mich die größte Enttäuschung." Eingänge von Supermärkten etwa müssten auch für Menschen im Rollstuhl über Rampen einfach zu erreichen sein. Ebenso müsse es im Internet umfassende Angebote für Blinde geben. Nahles sagte, für die Ausweitung des Gesetzes auf Privatwirtschaft und Länder habe es keinen Konsens gegeben.

Kabinett plant Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Bundesgebäude "sukzessive im Zuge ohnehin anstehender Baumaßnahmen barrierefrei" zu gestalten. Seit Inkrafttreten des BGG im Jahr 2002 müssen bisher nur Neubauten und größere Umbauten ab einem Ausgabevolumen von zwei Millionen Euro barrierefrei gestaltet werden. Außerdem plant die Bundesregierung die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Behörden oder die freie Wirtschaft zur entsprechenden Umsetzung beraten soll.

Vorgesehen ist ab 2018 auch ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Behördenbescheide in "leichter Sprache", die Menschen mit geistigen Behinderungen Behördenschreiben erklärt. Zudem soll eine Schlichtungsstelle errichtet werden. An die können sich Betroffene wenden, die der Ansicht sind, durch eine Bundesbehörde in einem BGG-Recht verletzt worden zu sein. Geplant sind außerdem Zuschüsse für Menschen mit Behinderung in Höhe von 500.000 Euro im Jahr 2016 sowie ab 2017 jährlich mit einer Million Euro: zum Beispiel für Fortbildung, Nachwuchsförderung und Kosten für Kommunikationshilfen.


Quelle:
KNA