Anlass dafür sei die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 6. Januar, keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen in diesem Fall mehr aufzunehmen, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Hildesheims Bischof Norbert Trelle war wegen seines Verhaltens nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst in die Kritik geraten und räumte selbst Fehler ein. Der mutmaßliche Täter Peter R. stand 2010 im Zentrum des Missbrauchsskandals am Berliner Gymnasium Canisius-Kolleg mit mehr als 100 Opfern.
Die damals 14-Jährige hatte sich 2010 gemeinsam mit einer Lehrerin an das Bistum Hildesheim gewandt und berichtet, Peter R. habe sie drei Jahre zuvor bei einem Besuch in Berlin sexuell bedrängt. Die dem heute 74-Jährigen vorgeworfenen Taten am Canisius-Kolleg sind alle strafrechtlich verjährt. Weitere Ermittlungen in dem Fall hätten zu einer Verurteilung des Paters führen können, glaubt die Opferorganisation "Eckiger Tisch" und forderte deshalb den Rücktritt von Bischof Trelle. Dieser hatte Vertuschungsvorwürfe im Dezember zurückgewiesen und betont, der Missbrauchsvorwurf in dem Fall sei keineswegs zu spät an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
Entschädigungssumme unklar
Die Höhe der sogenannten Anerkennungszahlung an die junge Frau nannte das Bistum Hildesheim nicht. Sie orientiere sich an der Summe, die in dem kirchenrechtlichen Verfahren zugunsten eines Opferschutzfonds festgesetzt worden sei. Die Bischofskonferenz hatte 5.000 Euro als durchschnittliche Zahlung vorgegeben. Ein Kirchengericht hatte Peter R. zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Ermittlungen wegen geringen öffentlichen Interesses gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt hatte.
Nach Recherchen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zahlte die katholische Kirche in den vergangenen fünf Jahren insgesamt über 6,4 Millionen Euro an Opfer sexuellen Missbrauchs. Geld erhielten mehr als 1000 Antragsteller, die sich wegen der Anerkennung ihres erlittenen Leides an ihre Bistümer gewandt hatten. Dabei wurden teilweise auch Kosten für psychologische Behandlungen übernommen.
Angebot seelischer Unterstützung
2011 hatte die Deutsche Bischofskonferenz für Missbrauchsopfer die Möglichkeit geschaffen, derartige Anträge zu stellen. Die vorgeworfenen Taten sind in aller Regel verjährt und liegen bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Die Vorwürfe richten sich sowohl gegen Geistliche als auch Laien im Dienst der Kirche.
In der Regel übernehme ein Bistum nur dann eine finanzielle Leistung an das Opfer, wenn der Täter nicht mehr belangt werden könne, teilte die Bischöfliche Pressestelle am Mittwoch in Hildesheim mit. "Mit der Anerkennungszahlung hofft das Bistum ein Signal an die junge Frau geben zu können, dass das Bistum das von ihr erlittene Unrecht außerordentlich bedauert und klar verurteilt", hieß es. Man biete ihr auch weiterhin an, sie bei der Bewältigung der seelischen Folgen des Missbrauchs zu unterstützen.