Das teilte die Erzdiözese am Donnerstag mit. Das neue Gremium habe nun Beschlusskompetenzen in Budgetfragen und nicht mehr nur eine Beratungsfunktion gegenüber dem Erzbischof. 21 Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates werden nach den Angaben von Delegierten aus den örtlichen Kirchenvorständen gewählt, wie es hieß. Weitere zwei Kandidaten bestimmt der Priesterrat und vier ernennt der Erzbischof. Der Generalvikar, der Finanzdirektor und der Leiter der Hauptabteilung Verwaltung, die im bisherigen Kirchensteuerrat vertretene waren, gehören dem neuen Gremium nicht mehr an.
Budget-Richtlinien vom Erzbischof
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat die Aufgabe, den Kirchensteuerhebesatz und den Wirtschaftsplan zu beschließen. Ihm obliegt auch die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Finanzdirektors. Die Richtlinien beim Budget gibt der Erzbischof vor, der aber nicht gegen das Votum des Rates handeln kann. Bei Meinungsunterschieden werde ein Konsultationsverfahren mit dem Ziel einer gütlichen Einigung gestartet.
Neuer Vermögensrat
Neben dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gibt es einen Vermögensrat. Er ist unter anderem bei der Veräußerung von Vermögen einzuschalten und entscheidet über Planungs- und Baugenehmigungen.
Dem Gremium gehören sieben Personen an, die vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat entsendet werden. Der Vermögensrat ersetzt den Diözesanverwaltungsrat, der mit dem Generalvikar und den Hauptabteilungsleitern des Generalvikariats nur mit hauptamtlichen Priestern und leitenden Mitarbeitern des Erzbistums Köln besetzt war.