Der Entwurf schließe zwar Schutzlücken, jedoch folge er weiterhin dem Grundgedanken, "dass ein Übergriff nur bei Anwendung von Gewalt durch den Täter und bei Gegenwehr des Opfers strafbar ist", erklärte der SkF am Montag in Dortmund.
Ausbleibende Gegenwehr sei lediglich als Ausnahme formuliert. Damit werde der Gesetzentwurf dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gerecht und entspreche nicht dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. "Hier sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf", so der SkF, der Träger von Frauenhäusern, Interventions- und Beratungsstellen für Gewaltopfer ist.
Forderung: "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand
Darüber hinaus werden dem Sozialdienst zufolge im vorliegenden Entwurf bestimmte Handlungen "tätlicher, sexueller Belästigung" wie das sogenannte Grapschen nicht berücksichtigt. Dies solle als eigenständiger Straftatbestand Eingang in das Gesetz finden, so die Forderung.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Vorhaben ist auch im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln zu sehen. Danach hatte sich bereits der Bundesrat für Nachbesserungen des Gesetzentwurfs ausgesprochen und ähnliche Kritik geäußert.