Das österreichische Parlament in Wien hatte am Mittwoch eine umstrittene Gesetzesneuerung beschlossen, die Notstandsreglungen erlaubt. KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer nannte das Paket einen Weg "in die völlig falsche Richtung, daran ändern auch die im letzten Augenblick eingefügten kosmetischen Abänderungen nichts". Die neuen Bestimmungen würden nicht nur Grundrechte Schutzsuchender aushebeln und sie noch mehr als bisher Schleppern ausliefern. Die Verschärfung des Asylgesetzes werde sich auch "als ungeeignetes Instrument gegen den Rechtsruck in Österreich erweisen". Flüchtlinge "zu Sündenböcken" zu erklären, spiele nur den Unzufriedenen in die Hände. Das habe auch das Ergebnis der ersten Runde der Präsidentenwahl gezeigt.
"Abkehr von humanitärer Tradition"
Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter sprach von einer "Abkehr von humanitärer Tradition". Die Befristung der Notstandsverordnung sei "Kosmetik für die Abkehr von humanitären Grundwerten". Was bleibe, seien weitreichende Einschränkungen für schutzsuchende Menschen. Wer das Asylrecht aushebele und umgehe, stelle Werte in Frage, "auf die wir uns im Kern berufen".
Österreich habe 2015 fast 90.000 Menschen aufgenommen. Dies sei vor allem dank der Hilfe der Zivilgesellschaft möglich gewesen, könne aber keine Rechtfertigung dafür sein, die Verantwortung Österreichs für schutzsuchende Menschen in einem gemeinsamen Europa zu ignorieren. Die Beschränkung der Notfallverordnung auf sechs Monate sei zwar neu, allerdings gebe es die Möglichkeit einer dreimaligen Verlängerung. De facto bedeute das die weitgehende Abschaffung des Asylrechts, heißt es in der Caritas-Kritik.
Österreichische Bischofskonferenz übt Kritik
Kritik an den mit "Notstand" begründeten Verschärfungen des Asylgesetzes hatte während der Begutachtungsfrist auch die Österreichische Bischofskonferenz geübt. Das Asylpaket mit "Asyl auf Zeit", "Notverordnung" und Einschränkung des Familiennachzugs war am Mittwochnachmittag vom Nationalrat beschlossen worden. Der Regierung wurde mit dem Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, bei größeren Flüchtlingsströmen per Verordnung "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen" einzuleiten.