Dieses Privileg sei Teil des Reichskonkordats, eines Vertrags, den "die Regierung von Adolf Hitler 1933 mit dem Heiligen Stuhl geschlossen" habe. Eine Institution in der Nachfolge Christi sollte "ihre staatlichen Privilegien eigentlich nicht auf einen Vertrag mit dem Dritten Reich gründen", so die Politikerin.
Kirchensteuer bereits in Weimarer Reichsverfassung verankert
Der Historiker Christoph Kösters von der kirchennahen Kommission für Zeitgeschichte in Bonn bezeichnete die Aussagen der AfD-Politikerin auf Anfrage als schlicht falsch. Die Kirchensteuer beider christlichen Religionsgemeinschaften beruhe gerade nicht auf dem zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl im Juli 1933 geschlossenen Konkordat, sondern sei vielmehr bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert gewesen. Zwar sei dieses Recht im Reichskonkordat noch einmal bestätigt worden. Ab 1941 hätten die Nazis jedoch begonnen, den staatlichen Kirchensteuereinzug auszuhöhlen. "Es war gerade diese Erfahrung, die die Verfassungsväter und -mütter veranlasste, die Weimarer Kirchenbestimmungen in das Bonner Grundgesetz zu übernehmen", so Kösters.