Bistum Limburg ordnet seine Vermögensverwaltung neu

Mehr Kontrolle

Mehr Transparenz, mehr externe Kontrolle und auf personelle Entflechtung: Nach der Finanzaffäre um seinen früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat das Bistum Limburg seine Vermögensverwaltung neu geordnet. 

Limburger Dom hinter Blättern / © Fredrik Von Erichsen (dpa)
Limburger Dom hinter Blättern / © Fredrik Von Erichsen ( dpa )

Die Neuordnung der Vermögensverwaltung der Körperschaften "Bistum Limburg" und "Bischöflicher Stuhl" ziele auf mehr Transparenz, mehr externe Kontrolle und auf personelle Entflechtung, betonte das Bistum am Freitag. Das entsprechende "Gesetz über die diözesane Vermögensverwaltung im Bistum Limburg" hatte der Apostolische Administrator für das Bistum, Weihbischof Manfred Grothe, bereits zum 1. April dieses Jahres in Kraft gesetzt.

Grothes Ständiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch, sprach nun von der Neuordnung als von der größten Reform der Vermögensverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten. Das Bistum habe sich damit den Geschehnissen der vergangenen Jahre gestellt und die Erkenntnisse aus dem Prüfbericht der Deutschen Bischofskonferenz zum Bau des Bischofshauses auf dem Domberg zu Limburg aufgearbeitet. Das Haus war in maßgeblicher Verantwortung von Tebartz-van Elst, der Ende März 2014 von seinem Bischofsamt zurücktrat, für 31 Millionen Euro errichtet worden. Der Prüfbericht war zu dem Ergebnis gelangt, dass hierbei in zahlreichen Fällen geltendem Recht nicht Rechnung getragen wurde.

Externe Fachleute 

Die Neuordnung sieht als neues Gremium einen mit fünf externen Fachleuten besetzten Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) vor. Ebenso wie das Konsultoren-Kollegium, das sich aus den Mitgliedern des Domkapitels zusammensetzt, hat der DVVR ein Beispruchsrecht.

Beide Gremien müssen also vom Diözesanbischof konsultiert werden. Wo es um zustimmungsbedürftige Angelegenheiten geht, darf der Diözesanbischof beziehungsweise der Ökonom des Bistums erst gültig handeln, wenn die beiden Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.

Zustimmung bei Bauvorhaben notwendig 

Wesentliche Aufgaben des DVVR und des Konsultoren-Kollegiums sind die Zustimmung zu Planungs- und Baufreigaben bei Neubauten sowie zu Um- und Erweiterungsbauten. Der DVVR, so das Bistum, habe hier das Augenmerk auf wirtschaftliche, das Konsultoren-Kollegium auf pastorale Aspekte zu legen. Die fünf externen Mitglieder des DVVR arbeiten ehrenamtlich. Sie werden vom mehrheitlich ehrenamtlich besetzten Diözesankirchensteuerrat berufen. Vorsitzender des DVVR ist der Bischof; er hat aber kein Stimmrecht.

Während der Diözesankirchensteuerrat sich bislang ausschließlich mit allen den Haushalt des Bistums betreffenden Fragen zu befassen hatte, kommt ihm künftig auch die Aufgabe zu, den Haushaltsplan des Bischöflichen Stuhls zu beschließen und den Jahresabschluss festzustellen.

Weitere Gremien 

Zur neuen Vermögensverwaltung gehören als weitere Gremien noch die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariats, die den Bischof in Finanz- und Vermögensangelegenheiten berät, und ein Ausschuss Bau- und Liegenschaften des Bischöflichen Ordinariats, der sich um die Vorberatung diesbezüglicher Angelegenheiten kümmern soll.

Der Finanzdezernent und Ökonom des Bistums Limburg, Gordon Sobbeck, zeigte sich überzeugt, dass ein Finanzskandal wie zur Zeit von Tebartz-van Elst nach der jetzigen Neuordnung der Vermögensverwaltung nicht mehr passieren könne.


Quelle:
KNA