KNA: Sie kommen aus dem Irak, aus Afghanistan oder dem Jemen, sind vielleicht zehn, zwölf oder 15 Jahre alt: Minderjährige Mädchen, die in ihrer Heimat verheiratet wurden, und jetzt mit ihrem Ehemann in Deutschland leben - was nach deutschem Recht verboten ist. Wie viele Kinderbräute gibt es in Deutschland?
Mathias Rohe (Leiter des Erlanger Zentrums für Recht und Islam in Europa): Das kann wohl niemand genau einschätzen, da keine verlässlichen Statistiken vorliegen. Nur ein Bruchteil der Bundesländer registriert diese überhaupt, die letzten Zahlen für Bayern lagen bei rund 150. Fest steht nur, dass wir damit durch den Flüchtlingszuzug stärker konfrontiert sind als vorher.
KNA: Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland bisher?
Rohe: Bei uns sind Ehen von Minderjährigen mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab 16 Jahren erlaubt. In einigen Ländern, aus denen jetzt Menschen zu uns kommen, liegt das gesetzliche Mindestalter für Ehegesetze aber weit unter dieser Grenze, im Jemen zum Beispiel für Jungen und Mädchen bei zwölf bzw. neun Jahren. Oder aber es gibt in manchen Ländern zwar ein entsprechendes Verbot, aber gewohnheitsrechtlich werden trotzdem weiter Ehen von Minderjährigen geschlossen. Da endet die Macht des Gesetzes an der Grenze der Hauptstadt, und in den Provinzen läuft es einfach anders. Ich bearbeite zum Beispiel gerade einen entsprechenden Fall von einer Kinderbraut, die mit ihrem Mann nach Mittelfranken geflüchtet ist...
KNA: Worum geht es dabei?
Rohe: Die Ehefrau ist nach ersten Aussagen 13 Jahre alt, Analphabetin, spricht weder Deutsch noch Englisch. Sie stammt aus dem Irak, hat mit elf Jahren geheiratet und ist jetzt Mutter eines einjährigen Kindes. Der Ehemann ist zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die beiden kamen kürzlich als Flüchtlinge nach Deutschland, lebten zusammen in einem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft, was mehr oder weniger zufällig auffiel. Daraufhin wurde das Jugendamt eingeschaltet. Diese Ehe kann natürlich nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. Die Fortführung geschlechtlicher Beziehungen wäre strafbar.
KNA: Wie war die Reaktion des Mädchens?
Rohe: Sie behauptet jetzt, dass sie 17 Jahre alt ist. Diese junge Frau ist eben überhaupt nicht darauf vorbereitet, alleine zurecht zu kommen.
KNA: Immerhin leben die beiden ja zusammen, sind aneinander gewöhnt, haben ein Kind miteinander...
Rohe: Das stimmt. Deshalb ist es auch wichtig, dem Vater ein Umgangsrecht einzuräumen. Trotzdem müssen wir klar machen, dass wir über unsere Grundüberzeugungen nicht verhandeln werden. In diesem Alter kann man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich. Hier muss geltendes deutsches Recht angewendet werden. Und das heißt, wir müssen verhindern, dass diese Ehe aufrechterhalten wird - um das Mädchen zu schützen.
KNA: Ist das vermittelbar?
Rohe: Das Problem ist, dass viele Menschen aus diesem Kulturkreis nicht verstehen, wenn der Staat sich einmischt. Für sie hat er sich bei Familienstreitigkeiten außerhalb von Mord und Totschlag herauszuhalten. Da gilt es, zu kommunizieren, dass unser starker Staat vor allem dem Schutz der Schwächeren dient und sich deshalb auch "einmischt".
KNA: Auch Mehrfachehen sind bei einigen Menschen aus arabischen Kulturkreisen, die jetzt zu uns kommen, erlaubt, bei uns allerdings verboten.
Rohe: Das ist auch ein Phänomen, das jetzt immer deutlicher zutage tritt, wobei es auch darüber keine offiziellen Zahlen gibt. Hierbei muss es hauptsächlich darum gehen, den Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Momentan ist die Rechtslage so, dass die Zweitfrau ihre Rechte gegenüber dem Ehemann auch in Deutschland geltend machen kann, gegenüber der Allgemeinheit aber nicht. Das halte ich für eine ganz vernünftige Lösung.
KNA: Was heißt das konkret?
Rohe: Dass der Ehemann in Deutschland gegenüber der Zweitfrau unterhaltspflichtig ist, aber sie etwa nicht im Rahmen des Ehegattennachzugs zur Einreise berechtigt ist. Damit signalisieren wir, dass wir Polygamie ablehnen und den Konflikt zulasten des Mannes auszutragen versuchen. Es gilt, das geringere Übel zu wählen. Wir können uns nicht abschotten - die Welt ist vielgestaltig.
KNA: Was muss sich im Umgang mit Kinderehen und Polygamie in Deutschland ändern?
Rohe: Wir brauchen dringend genügend Ressourcen, um den Menschen, die nach Deutschland kommen, deutlich zu machen, wie hier die Rechtslage ist. Und wir müssen die Betroffenen stärken: Kinderehen und Polygamie sind ja das Ergebnis von patriarchalischen Strukturen - einige der geflüchteten Frauen sind nicht so erzogen, dass sie ein Individualleben wahrnehmen können. Es geht also um die Erziehung zur Selbstständigkeit, was natürlich ein langfristiges Projekt ist. Außerdem benötigen wir für betroffene Frauen genügend Plätze in Schutzeinrichtungen, daran hapert es noch. Und wichtig ist auch, die Gesamtverwaltung besser über das Problem zu informieren. Die sind heute verständlicherweise völlig hilflos, wenn sie mit einem solchen Fall konfrontiert sind. Hier sind auch klarere gesetzliche Regelung hilfreich, zum Beispiel für das Mindestalter bei der Anerkennung ausländischer Ehen.
KNA: Wofür plädieren Sie hier?
Rohe: Es gibt zwei denkbare Optionen: 16 Jahre mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, das würde unserer gesetzlichen Regelung in Deutschland entsprechen. Oder 18 Jahre, weil wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen. Deshalb hege ich für diese Lösung eine gewisse Sympathie. Die Regelung deutscher Ehen bliebe davon unberührt.
Das Interview führte Nina Schmedding.