Es lege erneut dar, dass es nicht diskriminierend sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einzuschränken, erklärte die COMECE auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch in Brüssel. Die Bischofskommission hoffe, dass der Menschengerichtshof diesem Ansatz auch in den kommenden Jahren folgen werde. Das Thema sei zentral für nationale Identitäten und Traditionen.
Ende vergangener Woche hatte der EGMR entschieden, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen. Es genüge, wenn ein Staat homosexuellen Paaren hinreichende rechtliche Alternativen anbiete, etwa die «eingetragene Partnerschaft». Dies ist in Deutschland, Italien und einigen osteuropäischen Ländern der Fall.
Eine ähnliche Entscheidung hatte der EGMR 2010 im Fall eines schwulen Paares aus Österreich getroffen. Die Richter hoben hervor, dass die Ehe «tief verwurzelte soziale und kulturelle Aspekte» habe; diese könnten von Land zu Land variieren, um den jeweiligen Bedürfnissen einer Gesellschaft besser zu entsprechen.