Das teilten der Katholische Deutsche Frauenbund und der Sozialdienst katholischer Frauen am Donnerstag in Köln und Dortmund mit. "Wichtig ist, dass das Gesetz die Prostituierten nun erreicht und die Umsetzung in allen Bereichen ohne Verzögerung erfolgt", forderte die Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) Maria Flachsbarth.
Betrieb von Prostitutionsstätten strenger regulieren
Nach Meinung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) steht der Schutz der Prostituierten auch in engem Zusammenhang mit der Überprüfung der Bordellbetreiber und der Erlaubnispflicht aller Bordelle. Es sei positiv, "dass der Gesetzgeber zukünftig den Betrieb von Prostitutionsstätten strenger regulieren wird und eine Erlaubnis untersagt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub geleistet und die sexuelle Selbstbestimmung massiv beeinträchtigt wird", erklärte die SkF-Bundesvorsitzende Anke Klaus.
Legale Prostitution bekommt engeren gesetzlichen Rahmen
Mit dem neuen Gesetz soll die legale Prostitution in Deutschland einen engeren gesetzlichen Rahmen erhalten. Es schreibt Prostituierten vor, sich regelmäßig anzumelden und zur Gesundheitsberatung zu gehen. Zudem wird eine Kondompflicht für Freier eingeführt. Sie machen sich künftig strafbar, wenn sie zu Zwangsprostituierten gehen. Bordell-Betreiber müssen eine Genehmigung haben und Auflagen erfüllen sowie ein Betriebskonzept vorweisen. Flat-Rate-Angebote und andere Geschäftspraktiken, die die Selbstbestimmung der Prostituierten verletzen, werden verboten.