Pfarrer Jürgen Thiesbonenkamp, Kuratoriumsmitglied der "Stiftung Duisburg 24.7.2010", rief in einer Ansprache zur Aufklärung der Katastrophe auf. Es gehöre auch zur Würde der Verstorbenen, dass ihnen Gerechtigkeit widerfahren müsse, sagte der Vorsitzende des rheinischen Bibelwerks und langjährige Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe.
Nachdem das Landgericht Duisburg die Eröffnung eines Strafprozess abgelehnt habe, müssten nun juristisch und politisch neue Anstrengungen unternommen werden, "dass die Namen der Verstorbenen nicht noch lange dieser Ruhelosigkeit ausgesetzt bleiben", erklärte Thiesbonenkamp laut Predigtext am Vortag des Jahrestags. Er rief die Trauernden auf, sich gerade im Namen der Opfer dem Leben zu öffnen, das diesen verwehrt geblieben sei zu leben.
Massenpanik bei der Loveparade vor sechs Jahren
Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge und in einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, mehrere hundert Menschen waren teilweise schwer verletzt worden. Zum Jahrestag am Sonntag kommen Betroffene, die bei der Katastrophe verletzt oder traumatisiert wurden, sowie Angehörige der Getöteten zu einer nicht-öffentlichen Gedenkfeier an der Gedenkstätte am Unglückstunnel zusammen. Am Abend findet dort ab 21 Uhr wieder die öffentlich zugängliche "Nacht der 1.000 Lichter" statt. Für den Straßenverkehr bleibt der Tunnel bis 23 Uhr gesperrt.
Hunderttausende Techno-Fans waren 2010 nach Duisburg gekommen, um auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs zu feiern. Als der einzige Zu- und Abgang zum Gelände wegen Überfüllung zeitweise geschlossen wurde, brach eine Massenpanik aus. Durch den Druck der Menschenmenge wurden 13 Frauen und acht Männer aus sieben Ländern zu Tode gequetscht.
Strafrechtliche Konsequenzen noch nicht abschließend geklärt
Über die Eröffnung eines Strafprozesses muss zurzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, nachdem das Landgericht Duisburg eine Eröffnung im April abgelehnt hatte. Als Grund nannten die Richter, dass das zentrale Beweismittel, das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, nicht verwertbar sei. Die Staatsanwaltschaft Duisburg sowie die Nebenklägeranwälte legten Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Ende Juni kündigte die Staatsanwaltschaft Duisburg an, ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen. Sie wirft in ihrer Anklage vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.